Deutschland wird auf jeden Fall Weltmeister: im abmahnen! Jetzt droht Abmahnwelle für Händler, die Ihre Produkte bei Google Shopping listen, weil die Versandkosten erst bei Mouse Over angezeigt werden: http://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/7269-versandkosten-urteil-google-gegen-wettbewerbsrecht.html Wie schätzt ihr das Thema ein? Google Shopping erst mal aussetzen oder drauf ankommen lassen?
Ein Hamburger Richter hat mal kommentierend zu seinem (Sch...)Urteil in einem Abmahnfall gesagt: Anwälte müssen auch leben. Vielleicht war das derselbe Richter, desen Urteil hier erwähnt wird. Ich meine, wenn viele Händler Google-Shopping aussetzen, wird Google schnell bereit sein den "BUG" zu fixen.
Also ich kann nicht auf die Umsätze verzichten, die über Google Shopping generiert werden. Ein weitere Abmahnung kann ich mir allerdings auch nicht leisten.
Man denkt immer, man könne nicht verzichten, und später merkt man, dass man mit dem Nichtverzichten ein schlechtes Geschäft gemacht hat. Streik ist auch Verzicht, aber ohne Streiks wären die Arbeiter noch heute da, wo sie vor 150 Jahren waren.
ich denke das können wir entspannt sehen... Also: wenn ich in einem Gambio Onlineshop auf der Startseite bin sehe ich Artikel mit Preis kann diese aber nicht in den Warenkorb legen. Die Versandkosten sehe spätestens dann wenn ich die Möglichkeit habe diesen Artikel in Warennkorb zu legen. Wenn ich also bei Onkel Google schaue sehe ich zwar die Versandkosten nicht gleich, kann aber den Artikel ja auch nicht in den WK legen. Oder hab ich jetzt einen Denkfehler in meinen beiden Zellen
Hi Robin, das siehst du falsch, denn es geht um die Darstellung bei Google Shopping in der organischen Suche (also rechts oben oder oben drüber. Da muss man in der Tat mit der Mouse über das Angebot fahren und sieht dann erst die Versandkosten. Und alle Bestandteile der effektiv anfallenden Kosten müssen bereits auch dort angegeben werden. Allerdings frage ich mich inzwischen, ob es wirklich zu viel verlangt ist von jemandem, der Preise vergleichen möchte. Die wirkliche Kaufentscheidung fällt sowieso erst im Shop. Das kostet den Händler zwar ein paar Cent, der Kunde ist aber nicht genötigt dort auch wirklich zu bestellen. Wenn es so wäre, wäre unsere CR ein Traum
Na ja darauf wollte ich doch hinaus... warum dürfen wir im Shop Artikel auf der Startseite ohne Versandkosten anpreisen wenn der Kunde diese dort nicht in den WK legen kann sondern um diese in den WK zu legen kommt er zwingend dazu die Versandkosten noch zu sehen. Das ist doch bei der Org. Suche genauso. Also warum muss dort der Kunde die Versandkosten sehen können ... Versteh ich nicht.
Das muss man nicht verstehen, dass sieht ja auch wieder jeder Richter anders Das genau wie die aktualität in den Preisvergleichen. Die Kunden werden teilweise derartig bevormundet und bekommen jedes eigenständige denken abgenommen dass man sich über manches verhalten bei Kunden echt nicht mehr wundern muss.
Gerade vom Händlerbund gekommen: Das erste Urteil wurde durch ein zweites Urteil bestätigt. Somit ist Google Shopping wettbewerbswidrig und man ist extrem abmehngefährdet - insbesondere, da das Urteil bestätigt wurde. Fazit: Und tschüss! Gott sei Dank gibt es diverse Portale, die wesentlich besser für uns funktionieren und höhere Conversationrates haben, als Google Shopping.
Hab ich auch gerade gelesen. Ich liste ausschließlich bei Google Shopping mit äußerst mäßigem Erfolg. @Petra: welche Portale sind denn empfehlenswert?
Kommt auf dein Sortiment an. Generell gute Erfolge haben mehrere mir bekannte Shopbetreiber mit z.B. Shopping.com gemacht. Die haben aber ein Manko: Grundpreise werden nicht angezeigt. Dafür stimmt der ROI und auch die Conversation, was bei Google für uns überhaupt nicht der Fall ist. Noch ein - für uns - gutes Portal ist become.
Habe mich soeben bei become angemeldet. Schaun wir mal, die Spannung steigt. Shopping.com ist für mein Sortiment (Spezial-Lebensmittel - Naturkosmetik) eher nix. Danke für den Tip!
Bestätigt 2 mal vom selben Landgericht vom selben Kläger. In meinen Augen hingt der Vergleich der Richter AdWords mit Preisvergleichsportalen gleichzusetzen, aber Richter denken eh anders als normale Menschen....
Bringt mich aber nicht weiter, wenn ich eine Abmahnung bekomme und die sich auf das bestätigte Urteil beziehen. Und natürlich ist Google Shopping ein Preisportal, weil die Artikel vergleichbar sind und die Plattform genau so funktioniert, wie alle anderen. Google stellt sich bei diesem Thema taub, wie sie es auch jahrelang bei der Grundpreisangabe getan haben. Und das zeigt mir, dass die eh nur die Großen wollen, die sechsstellige Beträge dort lassen. Wir sind für die ein ganz, ganz kleines Licht, da macht es nur die Masse. Und da die Masse nach wie vor ziemlich Google-hörig ist, hoffen alle, dass keiner auf die Idee kommt, denen eine Abmahnung zu schicken.
Im Preisvergleich siehst ja auch versandkosten, urteil ging um die Shopping AdWords anzeigen weil da ein Preis aber keine Versandkosten stehen. Richter meinte wäre das selbe - ich meine da da nur 5-6 Anzeigen stehen die oft nicht mal genau das selbe Produkt bewerben ist es kein Vergleichsportal sondern einfach Werbeanzeigen.
Du hast recht, das meinte ich auch *schäm* Dennoch, es ist auch ein Preisvergleich, wenn auch in klein. Was für groß gilt, gilt auch für klein. Und letztendlich ist es schwachsinnig, dass Kunden heute noch nicht einmal zugemutet werden darf, dass sie mit der Maus über den Bildschirm fahren.
es ist jedoch schwer dort nichts zu listen. auch Ebay angebote tauchen dort auf. Also verbieten die Richter Dir das Online Handeln oder wie .....
Die Richter verbieten nur dem das, der von einem anderen angemeiert wird. Ansonsten interessiert die Richter ja nicht, was Google treibt. Also kannst du davon ausgehen, dass die ganzen Großen verschont bleiben, da die Rechtsabteilungen haben. Da gehen Anwälte ungern ran.
Ich werd weiter so machen wie bisher und notfalls gibts halt mal ein neues Landgerichturteil. Die meisten Kunden suchen nicht nach einem Produkt gezielt wie im Preisvergleich sondern geben bei google suchphrasen ein. Dadurch kommen bei den werbeanzeigen auch nicht direkte vergleiche des selben Produktes sondern von ähnlichen Produkten. Folglich ist es kein direkter Preisvergleich und wenn Richter das anders sehen, dann nur weil der Anwalt der Gegenseite die bessere Labertasche war. Denn es gewinnt immer der der die beste Lobby Arbeit vor Gericht bringt und nicht der mit den richtigen argumenten. - Richter sind sehr manipulierbar durch das richtige Anwaltsgelaber, leider schon zu oft festgestellt