Gutscheinverkauf und Mwst.

Thema wurde von ClauSie, 3. August 2015 erstellt.

  1. ClauSie

    ClauSie Mitglied

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    Laut meinem Steuerberater soll Umsatz dann versteuert werden, wenn er entsteht.

    Wenn im Mai ein Kunde einen 10,-€ Gutschein kauft, müssten die darin enthaltenen 19% auch im Mai abgeführt werden.

    Wenn der Kunde oder Beschenkte dann im Juni für 50 € Warenwert einkauft und den Gutschein einlöst, sollten eigentlich nur 40€ im Juni besteuert werden, da die 19% von den 10€ ja bereits 1 Monat davor abgeführt wurden.

    So die Erklärung meines Steuerberaters. Bin ich falsch beraten worden? :confused:

    Ich bin etwas verunsichert, weil man bei der Erstellung des Artikels Gutschein keinen Steuersatz hinterlegen kann und dieser somit immer ohne Steuerberechnung verkauft wird.
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das ist falsch.
    Der Kunde tauscht 10€ gegen ein anderes Zahlungsmittel für Deinen Shop.

    Angenommen Du hast Artikel mit 7% und 19% MwSt
    Kunde kauft einen Gutschein für 10€
    Kunde packt einen Artikel für 4,00€ inkl. 19% MwSt und einen Artikel für 6,00€ inkl. 7% MwSt in den WK und will mit dem Gutschein bezahlen.

    Wie willst Du das jetzt berechnen?
    Oder besser, frage Deinen Steuerberater wie er das berechnen will.
     
  3. Dan (sunnywall.de)

    Dan (sunnywall.de) Erfahrener Benutzer

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    1:0 für Barbara
     
  4. agin

    agin Erfahrener Benutzer

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    #4 agin, 3. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 3. August 2015
    Ohne Steuerberechnung ist korrekt.
    Es gibt in unserer Buchhaltung dafür auch Extrakonten.
    Auf diesen wird der steuerfreie Gutscheinverkauf als Erlös verbucht.
    Beim Einlösen des Gutscheins wird die zugehörige Rechnung normal verbucht (mit allen möglichen Umsatzsteuersätzen die
    für die gekauften Waren angefallen sind), und im Gegenzug der Gutscheinbetrag aber auf einem Aufwandskonto "ausgebucht".
    So sollte das steuer- und umsatzsteuerrechtlich einwandfrei sein.

    Noch ein Link zum Umsatzsteuerproblem:
    http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&spid=1281&op=151558

    Und noch einer zur Behandlung in der Buchführung:
    http://www.haufe.de/finance/finance...utschein-ausgabe_idesk_PI11525_HI2311223.html

    Und hier noch zur direkten Wirksamkeit als Erlös:
    https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/Z/Zufluss-Abfluss-Prinzip.html#D063112500001
     
  5. ClauSie

    ClauSie Mitglied

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    Das ist sehr aufschlussreich, vielen Dank! Ich werde direkt mal zum Telefonhörer greifen und nochmal Rücksprache halten. Klingt sehr plausibel. Danke für die großartige Hilfe :)