Bei mir steht da im Bestellprozess dass die IP Daten gespeichert wurden, dies unter Angabe der IP. Das ist bestimmt rechtlich so nicht ok. Kann man diesen text irgendwo anpassen, um zwar die IP zu speichern, aber dem Kunden dies nicht auf die Nase zu binden? Thx
wird wohl nicht die IP Adresse ausblenden! Kann die Speicherfunktion nur aus/ein schalten und bei "ein" geschalteter Funktion nur nach Hinweistext einblenden oder sogar (noch schlimmer) Bestätigung erforderlich unterscheiden. Ich will ja heimlich die IP speichern. Und überhaupt, was soll eigentlich der Hinweis die IP würde "anonym" gespeichert und wird aber voll eingeblendet.? Weiß einer wo in der DB die IPs gespeichert werden? Thx
Dann geh doch in die "...\templates\EyeCandy\module\checkout_confirmation.html" und bearbeite: Code: {if $GM_LOG_IP =='1' && ($GM_CONFIRM_IP =='1' || $GM_SHOW_IP =='1')} <div class="text_information"> {if $GM_CONFIRM_IP =='1'} {$GM_CONFIRM_IP_CHECK} {$txt.text_confirm_log_ip} {$CUSTOMERS_IP} {else if $GM_SHOW_IP =='1'} {$txt.text_confirm_ip} {$CUSTOMERS_IP} {/if} </div> {/if}
@ Manfred Danke, dass wird es dann sein. Werds mir mal anschauen. @ dakler hm, weiß eigentlich nicht. Haben ist besser als brauchen Ich hatte mal ne Kundin die hatte was bestellt & erhalten aber nicht bezahlt. Das Ding habe ich dann vor Gericht getragen, und trotzdem verloren Die hat einfach gesagt: nie bestellt, war ich nicht, kenn ich nicht! Das Gericht fand dann meine Ip Adressen (waren aber wohl nicht mehr Rückverfolgbar weil mehr als 6M) und mein Paketempfangsschein als nicht ausreichende Beweise. Also eigentlích ist Deine Frage richtig, wozu eigentlich? Also vielleicht schmeiss ich sie auch raus, zumal ich sowieso noch diverse andere trackende tools drin habe (econda, piwik, livezilla)
ahhhh... das ist natürlich Mist, dann ist die IP-Adresse also der Beweis wenn es zu Streitigkeiten kommt? Könnte mir vorstellen, das der Kunde dann auf jeden Fall darauf hingewiesen werden muß.
Naja, wenn er denn erstmal ermittelt ist, ist er ermittelt. Ob dann die Ermittlung gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen hatte, ist dann wieder ein anderer Fall. Die Musikindustrie ermittelt ja die downloader auch per IP, und kann die anschließend verklagen. Glaube kaum, dass die Kunden dann erst die IP Speicherung einwilligen. Ich denke mal ein Hinweis in den Datenschutzbestimmungen könnte auch reichen. Obwohl die ganzen (meisten) Tracker speichern ja auch nur verkürzte IPs.. Ist ja auch egal, am Ende bist ja als Händler sowieso immer der Dumme..