Klarna-Gebühren mit Reverse Charge Umsatzsteuer?

Thema wurde von Anonymous, 26. April 2018 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Hallo zusammen,

    wie handhabt Eure Buchhaltung die Klarna-Gebühren in Bezug auf Umsatzsteuer?

    Mir liegt ein Klarna-Report vor, auf dem - neben unseren Umsätzen - die jeweiligen Klarna-Gebühren aufgeführt sind. Darüber steht "Fees" mit Sternchen, und das Sternchen ist unten erläutert mit "Fees are subject to reverse charge".

    Das würde eigentlich bedeuten, dass gemäß Reverse Charge Verfahren zunächst Umsatzsteuer zu berechnen wäre.

    Aber: Sind diese Klarna-Gebühren nicht eigentlich Bankdienstleistungen und damit von der USt. befreit?
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Bei uns is Klarna USt. freie gebühr und wird auch so gebucht.

    sind immer 2 Buchungen
    1x Umsatz mit Ust.
    1x Gebühren ohne
     
  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ja, so sehe ich das eigentlich auch. Steuerfreie Bankdienstleistung im Sinne des § 4 Nr. 8 UStG.

    Jedoch stört mich diese Sternchen-Anmerkung.
    Soweit ich weiss (keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung), kann das rechnungsstellende Unternehmen (hier Klarna) nach § 9 UStG. die Option ausüben, auf die Steuerbefreiung zu verzichten.
    Das scheint durch die Sternchen-Anmerkung geschehen zu sein. Wenn nun die Rechnung aus Schweden kommt (und nicht vom deutschen Klarna-Sitz) wäre Reverse Charge anzuwenden.

    Details auch hier, besonders unter Punkt 2.7.2.1
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Vielleicht hat noch jemand Erfahrungen mit dieser Sache?