Leerer html-Anhang in Bestellbestätigung

Thema wurde von Michael Bürstner, 14. August 2019 erstellt.

  1. Michael Bürstner

    Registriert seit:
    4. Juli 2019
    Beiträge:
    7
    Danke erhalten:
    3
    Danke vergeben:
    7
    Hallo,

    in meiner Bestellbestätigungs-Mail wird die AGB und Widerrufsrecht als PDF korrekt mitgeschickt. Zusätzlich wird noch eine leere html-Datei "Privatsphäre und Datenschutz" mit geschickt. Die möchte ich nicht mitschicken (und auf keinen Fall leer).
    Ich nutze die Schnittstelle der IT-Recht-Kanzlei, die ich meiner Ansicht nach auch vollständig konfiguriert habe. Auf der Seite passen jedenfalls alles Rechtstexte.

    Wie kann ich einstellen, dass diese html-Datei nicht mitgeschickt wird?

    Vielen Dank
    Michael
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    31.180
    Danke erhalten:
    6.200
    Danke vergeben:
    1.104
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    unter admin - rechtliches kannst das einstellen was mitgeschickt werden soll
    wenn die leer ist, stimmt aber wohl irgendwo was nicht.
     
  3. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.561
    Danke erhalten:
    11.309
    Danke vergeben:
    1.614
    Da war mal was mit der Überschrift, meine ich.
    Aber ich würde mich erst mal bei der IT-Recht schlau machen, ob man auf die Seite im Anhang verzichten kann, oder nicht.
     
  4. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    7. November 2012
    Beiträge:
    18.737
    Danke erhalten:
    7.310
    Danke vergeben:
    2.208
    Janolaw hält den Anhang der Datenschutzinformation seit der DSGVO für eine unverzichtbare Pflicht, wie IT-Recht das genau sieht weiss ich gerade nicht.
     
  5. Michael Bürstner

    Registriert seit:
    4. Juli 2019
    Beiträge:
    7
    Danke erhalten:
    3
    Danke vergeben:
    7
    Hab jetzt was gefunden bei der IT-Recht-Kanzlei.

    Sie schreiben Folgendes:
    "Anders als bei der Widerrufsbelehrung oder bei der Verwendung von AGB gibt es keine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, dem Kunden die auf seiner Website darzustellende Datenschutzerklärung im Anschluss an eine Bestellung nochmals im Volltext in Textform zukommen zu lassen."

    Quelle:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Demnach würde ich jetzt den Anhang deaktivieren und das Thema ist gelöst.