Neue Vorgaben der Kreditkartenorganisationen für Onlineshops

Thema wurde von Anonymous, 24. Januar 2017 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Moin, diese Info habe ich soeben bekommen. Evtl. interessiert es ja noch jemanden....:

    Sitz des E-Commerce Händlers muss auf der Check-out-Seite klar ersichtlich sein

    Visa und Mastercard haben zum Schutz der Verbraucher und zur erhöhten Transparenz des Onlineshops neue Richtlinien herausgegeben, die seitens der Onlineshops bis zum 31. Januar 2017 umgesetzt sein müssen. Demnach müssen ab diesem Datum die unten stehenden Angaben auf der Check-out-Seite ersichtlich sein. Welche Angaben müssen auf der Check-out-Seite ersichtlich sein?
    • Herkunftsland des Händlers inklusive Adress- und Kontaktdaten
    • Die Darstellung auf einer separaten Seite ist nicht ausreichend. Im Falle von in verschiedenen Ländern betriebenen Onlineshops muss der Übergang zwischen diesen Onlineshops für den Kunden klar ersichtlich sein.
    • Komplette Beschreibung des Warenkorbinhaltes
    • Angabe der Transaktionswährung
    • Farbige Darstellung des jeweiligen Kreditkartenlogos
    • Kontaktinformationen zum Kundenservice inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    • Liefer- und Rückgabebedingungen
    • Regeln des Online-Händlers für den Versand von Waren in gesplitteten Lieferungen
    • Hinweis auf mögliche Ausfuhrbeschränkungen
    • Angaben zum Datenschutz und dem Umgang mit Kreditkartendaten
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Denke is selbe wie hier?
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  3. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    ja, nur noch umfangreicher :(. Habe ich von Heidelpay erhalten.

    Werde das wohl beenden mit denen, das wird mir zu umfangreich.

    Wie steht es denn mit den Zahlungen per KK mit PP?????
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Da muss ja PP auf seiner Seite die entsprechenden VOrgaben einhalten. Denke da musst nix machen.

    Aber schauen wir doch mal deine Anforderungen:

    Musst also wohl nicht wirklich was oder nciht viel ändern.
     
  5. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Weiß nicht wie man das interpretieren muss/kann:
    Angaben müssen im Checkout ERSICHTLICH sein. Reicht da der jeweilige Link oder wollen die dass alles SOFORT sichtbar ist?!
     
  6. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Wenn für den deutschen Gesetzgeber inzwischen die Links zu AGB, WRB, Datenschutz usw ausreichen warum sollten die dann mehr bekommen? - Würde die Kunden doch nur wieder verwirren sowas. Frag doch mal bei Heidelberg nach ob die da wirklich handlungsbdarf sehen.
     
  7. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    hier die Antwort:

     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Steht das auf der Seite nicht eh schon?
     
  9. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    nö, die Firmenanschrift wäre nur durch einen Zusatz-Klick erreichbar.

    Ich habe das jetzt so gelöst dass ich einen Hinweis unter die Bestellzusammenfassung geschrieben habe, mit Anschrift.
    Mal sehen was die dazu sagen..........