PDF Rechnungen haben einen rechtlichen Fehler

Thema wurde von mike101, 14. Oktober 2014 erstellt.

  1. mike101

    mike101 Aktives Mitglied

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    Hallo Support,

    die Rechnungen die das PDF Modul von Version 2.12 auswirft haben einen Fehler:

    Es fehlt das Lieferdatum, bzw. der Satz: Lieferdatum/Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum.

    Grüsse

    Mike101
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Schreib es unten in den Hinweis rein.
     
  3. mike101

    mike101 Aktives Mitglied

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    Dennis, du bist MEIN Supporter !!!

    Den Weg bin ich jetzt gegangen
     
  4. SusanneK

    SusanneK Aktives Mitglied

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    Hallo,
    in welchem Gesetzestext wird denn das so verlangt?

    Sollte das dann hier im Forum nicht gepinnt werden?

    Grüße
    Susanne
     
  5. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    #5 marit, 15. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2014
  6. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    habe mir gerade mal die Rechnungen meiner Lieferanten angeschaut und da steht sowas bei keiner einzigen RG.
    Ob das nicht etwas übertrieben wird?
    Auch bei Orgamax gibt es dazu keine Spalte oder ähnliches!
     
  7. mike101

    mike101 Aktives Mitglied

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    Es geht doch nicht darum, ob etwas zu eng gesehen wird, oder nicht.
    Ich bin schon von dem Steuerberater eines Kunden angerufen worden, mit der Bitte eine neue Rechnung auszustellen.
    Ob es noch andere Akrobaten gibt, die sich daran stören und dann ärgeres von mir wollen, kann ich nicht beurteilen, weiß aber dass die Sache mit einem kleinen Zusatztext doch erledigt ist.
     
  8. marit

    marit Erfahrener Benutzer

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    #8 marit, 15. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2014
    Du könntest bei einer Außenprüfung Probleme kriegen, wenn da ein Korinthenkacker am Ruder sitzt. Der könnte dir glatt die Vorsteuerabzüge nachträglich streichen. Der Steuerdschungel soll ja angeblich immer lichter werden, hingegen wachsen aber die Vorschriften ins Idiotische.
    Gestern hat mir mein Steuerberater erzählt, dass man jetzt von allen Handwerkern zu ihrer Rechnung auch eine Kopie ihrer Freistellungsbescheinigung vom FInanzamt anfordern und beim Zurückholen von 20% der Personalkosten diese Bescheinigung ebenfalls dem Finanzamt vorlegen muss. Da wiiiiiehert der Amtsschimmel in Des-moll!

    Habe hier
    http://www.akademie.de/wissen/lieferdatum-leistungsdatum-rechnung
    was gefunden, das erklärt, warum der Steuereinnehmer so dahinter her ist:
     
  9. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Es sind immer nur die Beamten und Steuerberater die mit sowas probleme haben. Normale Kunden interessiert das nciht. DIe haben die Ware und die Rechnung alles gut.
    Bei uns stehts auf der hälfte der Rechnungen drauf. Oft steht aber auch drauf das die Rechnung bezug hat zu Lieferschein XXX vom XX.XX.XXXX das wird wohl auch ausreichen.
     
  10. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Da ich keinen extra Lieferschein ausdrucke, habe ich den Titel in "Lieferschein und Rechnung" umbenannt.
    somit ist das Datum sowohl Liefer- als auch Rechnungsdatum.
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Auf unserer Rechnung vom Ladengeschöft steht auch der Hinweis "Wenn nciht anders angegeben ist Lieferdatum = Rechnungsdatum"
     
  12. HaraldT

    HaraldT Erfahrener Benutzer

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    Meiner Meinung nach stand das vorher auch nirgends als Voreinstellung und mußte auch in den alten Versionen von Hand eingetragen werden. Man machts halt, weil aufregen hilft da eh nicht.