Rechtlicher Aspekt zu Facebook + Google+ Login

Thema wurde von Nicole-Mundigl, 27. Februar 2018 erstellt.

  1. Nicole-Mundigl
    Nicole-Mundigl Erfahrener Benutzer
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    Hallöchen, ich habe erfolgreich die Loginfunktion für Facebook, Google+ und PayPal in meinen Shop www.handarbeitsgeschenke.de integriert. Meine betreuende Rechtsabteilung hat hierzu etwas zu sagen:

    Achtung: Die Verwendung von Facebook Connect ist rechtlich umstritten, eine eindeutig zulässige datenschutzkonforme Verwendung von Facebook Connect ist derzeit nicht möglich, es verbleibt ein Restrisiko bei der Verwedung dieses Single Sign On-Verfahrens. Eine das rechtliche Risiko minimierende Lösung wäre die Implementierung des nachstehenden Verfahrens:

    - Im Rahmen des Login-/Registrierungsprozess im Zusammenhang mit Facebook Connect ist die ausdrückliche Einwilligung des Seitenbesuchers einzuholen, eine solche Einwilligung mit verbundener (nicht vorangecheckter) Check-Box könnte wie folgt aussehen:

    "Ich bin damit einverstanden, dass durch Facebook-Connect automatisch Daten an den Seitenbetreiber übermittelt und verwendet werden. Dies betrifft meine als öffentlich markierten Profildetails bei Facebook, wie z.B. Anrede, Vorname, Nachname, Adressdaten, Land, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, aber auch die Nutzer-IDs meiner Freunde, meine Profilbilder und meine Freundesliste. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen. Diese Einwilligung kann ich jederzeit durch eine E-Mail an die im Impressum benannte Adresse widerrufen."

    Hinweise: Die vorstehende Einwilligung muss in unmittelbarer Nähe zum Facebook Connect-Button platziert werden, die Funktion Facebook-Connect darf nicht ausführbar sein, solange die Einwilligung noch nicht erteilt worden ist. Zudem sollte das Wort "Datenschutzerklärung" in der vorstehenden Einwilligungsklausel mit der Seite verlinkt sein, auf welcher die Datenschutzerklärung abrufbar ist.

    Die Einholung der Einwilligung mitprotokolliert und gespeichert werden.

    Ob dieses Vorgehen einem gerichtlichen Verfahren Stand halten würde, lässt sich allerdings mit letzter Gewissheit nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung nicht mit Sicherheit vorhersagen, wenn Sie ganz sicher handeln möchten, dürfen Sie Facebook Connect nicht verwenden!


    Wie kann das rechtskonform umsetzen oder ist hier von Seiten GAMBIO vorgesehen, dass unter den Buttons dieser Text stehen kann?

    1000 Dank, Nicole
     
  2. Wilken (Gambio)
    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer
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  3. Nicole-Mundigl
    Nicole-Mundigl Erfahrener Benutzer
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    vielen Dank für die Aufklärung. Danke Dir.