Hallo zusammen, wir überlegen, unseren regionalen Kunden neben dem Versand auch die Selbstabholung zu ermöglichen. Durch die Anti-Geoblocking Verordnung ist diese Option auch grundsätzlich schon mal eingerichtet, jedoch auf EU-Kunden austariert. Da wir einen Teil der Versandkosten in den Warenpreis einkalkulieren, entsteht die Situation, dass derzeit einem Selbstabholer ein höherer Preis berechnet wird, als wenn er die Ware bei uns im Laden kaufen würde. Wir suchen daher einen technischen Kniff der es ermöglicht, dass ein Kunde seine Ware vorab bestellen kann und dafür auch einen anderen, günstigeren Preis berechnet bekommt, als ein Versandkunde. Da es zahlreiche Kunden gibt, die sich per Telefonat den zukünftigen Kauf gleich an der Kasse hinterlegen lassen, wäre das für uns eine Möglichkeit, einen Service zu bieten, den unser Mitbewerb nicht anbietet. Arbeitet noch jemand mit so einer Form der Vorbestellung und kennt dafür einen Trick für Gambio oder auch ein Modul dafür?
Hallo jps, die Ware ist nicht einheitlich kalkuliert, daher ist ein allgemeiner Rabatt nicht möglich. Leider ist auch der Gambio-Shop nicht an das Kassensystem angebunden. Da es auch sehr auffwändig erscheint, sich ständig ändernde Preise 1:1 im Shop abzubilden, denke ich auch über ein Modul im Warenkorb nach, das uns den Vorabauftrag zwar meldet, tatsächlich aber keinen Auftrag/Bestandsbuchung erzeugt. aber als E-Mail bei uns eingeht, z. B. über den Merkzettel. Hätte dieser Merkzettel z.B. einen Button "Selbstabholer" , welcher diesen Warenkorb uns dann als E-Mail zusendet, könnten wir - unabhängig vom Shop - die Ware bereit stellen und der Kunde normal an der Kasse bezahlen. Hat jemand Praxiserfahrung mit diesem Thema ?
Rabatt für Selbstabholer ist böse, weil es einen Zahlartenaufschlag für Nichtabholer bedeutet und das darf nicht.
Kalkulierst Du keinen Betrag für Ladenmiete, Strom, Mitarbeiter etc. in den Produktpreis mit ein? Ein Onlineshop kostet Geld, ein Ladenlokal ab i.a.R. auch. Ich würde die gleichen Preise für online und offline nehmen... so machen wir es zumindest bei uns.
Verstehe ich das richtig: Der gleiche Selbstabholer bekommt einen unterschiedlichen Nachlass jenachdem welche Produkte er kauft oder ist der Nachlass für alle Selbstabholer gleich ?
Mit der Logik dürfte man auch keinen Skonto geben. Die gesparten Versandkosten darf man durchaus in Abzug bringen.
@JörgW. : Das ist korrekt. Wir haben "schwere Ware", die enthält kalkulatorisch den vollen Frachtanteil. Bei kleinen, leichten Produkten würde der sich jedoch im Endpreis zu stark bemerkbar machen. Daher - und weil die Erfahrung zeigt, dass bei Kleinprodukten immer ein paar Stück mehr bestellt werden, ist hier ein geringerer Frachtanteil eingepreist. Nehme ich also diesen Frachtanteil runter, kann ich das nicht über eine einmalige Rabattierung tun, sondern müsste hier (nach Artikelgewicht) differenzieren. So kompliziert wollen wir das aber eigentlich nicht haben. Es würde genügen, wenn uns der Kunde einen Abholwunsch anzeigt - ohne dass dadurch bereits ein rechtswirksamer Kauf zustande kommt. Was auch Folgeprobleme gar nicht erst aufkommen lässt.
wäre ich mir nicht sicher. Skonto ist ja eine Belohnung für schnelle Zahler. Bei Vertragsschluss gewährst Du aber noch kein Skonto, somit ist bei Vertragsschluss der Preis für alle gleich. Deshalb darf man ja für verschiedene Zahlarten (Vorkasse etc) auch kein Rabatt geben, obwohl Du das Geld schneller hast als bei Rechnung. Es wurde ausdrücklich von ITR gewarnt, Rabatte für Zahlarten zu gewähren, da es gleichzeitig ein Aufschlag für andere wäre.
Ich wollte/würde Dir das Bonussystem von XYCONS vorschlagen, damit musst Du im Prinzip nichts ändern. Wenn der Kunde seine Ware abgeholt hat erhält er MANUELL eine Extraportion Punkte auf sein Konto die er beim nächsten Einkauf einsetzen kann und alle sind glücklich ...
Nein. Ich zitiere die Bewertung von ITR dazu: 2.) Bedeutung für sonstige Ermäßigungen (insbesondere Skonti) Folge des § 270a BGB ist damit keinesfalls, dass fortan sämtliche Preisnachlässe und Anreizsysteme für einzelne Zahlungsmittel verboten wären. In gebotener, am Sinn und Zweck der Vorschrift orientierter Auslegung und unter Berücksichtigung des Richterspruchs am LG Berlin ist vielmehr davon auszugehen, dass Rabatte für einzelne bargeldlose Zahlungsmittel nur dann als Verstoß gegen § 270a BGB gewertet werden können, wenn diese Zahlungsmittel unüblich sind und so bei wertender Betrachtung zu einer Verteuerung der anderen gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel führen. Demgegenüber bleiben aber Vergünstigungen zulässig, die (zumindest auch) auf ein gängiges, zumutbares Zahlungsmittel gewährt werden und infolgedessen zu einer Vergünstigung bei diesem gegenüber anderen gängigen Zahlungsmitteln führen. Ein Zahlungsmittel ist hierbei gängig, wenn es unter den Verbrauchern weit verbreitet ist. Insbesondere die Praxis, bei der Zahlung per Vorkasseüberweisung einen Preisabschlag (üblicherweise von 2%) zu gewähren, bleibt auch unter Geltung des § 270a BGB unproblematisch. Für ein generelles Verbot von Ermäßigungen bei Barzahlung oder Überweisung innerhalb kurzer Frist (Skonto) lässt sich in § 270a nämlich keine ausreichende Legitimation erkennen (MüKoBGB/Krüger, §270a, Rn.10).
Wie wäre es mit einer Kundengruppe "selbstabholer regional" mit den Preisen aus dem Laden als Kundengruppenpreis.
Er kann da nur mit Selbstabholung kaufen (dazu müssen die anderen Versandarten in der Gruppe gesperrt werden) Man könnte dann natürlich speziell für diese Kundengruppe ein zusätzliches Versandmodul installieren, das die tatsächlichen Versandkosten berechnet....
Die Frage ist, erwartet der Selbstabholer das er Rabatt bekommt weil er es selbst holt oder nicht. Wenn der Kunde nicht weiß das der Versandpreis teils im Preis drinnen ist, dann lass ihn doch zahlen, und freu dich über das Geld das extra hast Ich würd erstmal abwarte ob Kunden sich da überhaupt beschweren würden - Versandkosten sparen sie ja schon, und haben es teils schneller als im Versand. Bevor du das Geld "verschenkst" würd ich erstmal so laufen lassen und schauen wie die Kunden es annehmen oder was sie sagen beim abholen.