Steuerabzug bei Auslandsbestellungen trotz Kleinunternehmerregelung

Thema wurde von michael_schlenstedt, 29. Juli 2017 erstellt.

  1. michael_schlenstedt
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    Hallo,

    ich betreibe meinen Shop als Kleinunternehmer nach §19 UStG. Dazu habe ich den Shop gemäß Anleitung konfiguriert:

    Shop-Einstellungen -> Allgemeines -> Kleinunternehmerreglung: "Kein Steuerausweis... AN
    Module -> Zusammenfassung -> Kleinunternehmerregelung AN
    Module -> Zusammenfassung -> MwSt. AUS
    Module -> Zusammenfassung -> Summe netto AUS

    Ich verkaufe allerdings auch sehr viel ins Ausland. Hier wurde meinen Kunden trotz aktivierter Kleinunternehmerregelung die Mehrwertsteuer abgezogen! Das scheint mir ein Bug zu sein.

    Daraufhin habe ich alle Artikel bearbeitet und als Steuerklasse "keine" angegeben.

    Nun werden ausländischen Kunden zwar beim Artikel keine Mehrwertsteuer mehr abgezogen, allerdings nutze ich auch kostenpflichtige Artikeleigenschaften. Und bei einer ausgewählten Artikeleigenschaft wird wiederum vom Preis der Eigenschaft die Mehrwertsteuer abgezogen!

    Wie kann ich den Shop korrekt als Kleinunternehmer konfigurieren, sodass ausländischen Kunden nirgends die Mehrwertsteuer abgezogen wird?

    Danke,
    M. Schlenstedt
     
  2. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Was verstehst Du unter Ausland?
    sind das Länder in der EU, oder nicht?
     
  3. michael_schlenstedt
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    Hallo Barbara,

    nein, ich meine damit z. B. Australien oder die USA.
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Ich habe das gleiche Problem mit der Kleinunternehmerregelung. Ich hatte schonmal probiert, unter den Steuersätzen für nicht-EU auch 19% zu hinterlegen. Das klappt soweit gut, die Preise im Shop sind dann richtig wie für EU-Kunden. Nur im Checkout wurden trotzdem 19% abgezogen, keine Ahnung warum!
     
  5. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Keine Rechtsberatung
    Als Kleinunternehmer verkaufst Du nicht steuerfrei. Du brauchst die MwSt nur nicht an das FA abführen und darfst sie deshalb auch nicht ausweisen. ob die MwSt beim Versand in nicht EU-Länder abgezogen werden muss, solltest Du Deinen Steuerberater fragen.

    Für DE und EU sind 7% bzw. 19% als Steuersatz eingetragen, bei EU-ausland 0%
    Ich würde testweise den Steuersatz für nicht-EU-Länder auch auf 7% bzw. 19% setzen.
    dann dürfte nichts abgezogen werden.
    Aber wie geschrieben: frage da Deinen Steuerfachmann
     
  6. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
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    Hast Du nach der Änderung die Cache geleert?
     
  7. michael_schlenstedt
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    Hallo Barbara,

    steuerlich passt das schon so. Du hast recht, dass man auch als Kleinunternehmer Mwst. einzieht, das Finanzamt verzichtet nur auf die Abrechnung. Trotzdem ist es mit ja gestattet im Ausland die gleichen Preise wie in DE zu verlangen.

    Danke für den Tipp mit den Steuerklassen - aber das hat leider nicht funktioniert Aber das hat mich auf etwas anders gebracht: Ich habe einfach bei den Steuersätzen überall 0% eingestellt Dann habe ich wieder den Standardsteuersatz bei den Artikeln eingestellt und musste die Artikeleigenschaften nochmal alle löschen und neu erzeugen. Danach passte es.

    Aber das ist definitiv ein Bug in der Shopsoftware. Wenn ich im Artikel als Steuersatz "Kein" einstelle, müsste er das meiner Meinung nach auch für die Artikeleigenschaften übernehmen.