Kunden können bei uns Ihren individuellen Herrenschuh konfigurieren und online bestellen. Diese Artikel haben immer eine Lieferzeit von 30 Werktagen. Für diese Artikel schließen wir das gesetzliche Widerrufsrecht aus. Bisher schicken wir dem Kunden nach der vom Shop automatisch an den Kunden versendeten Eingangsbestätigung noch eine Email, in welcher wir auf das nicht geltende, gesetzliche Widerrufsrecht hinweisen. Das machen wir aus dem Grund, da es in der Vergangenheit vielen Kunden nicht klar war, dass sie diese Artikel nicht zurücksenden können. Diesen zusätzlichen Arbeitsschritt will ich abschaffen. Kann ich eine separate Eingangsbestätigung an den Kunden anlegen, welche nur dann verschickt wird, wenn die Lieferzeit des bestellten Artikels 30 Werktage (=individuell angefertigte Artikel) beträgt? In allen anderen Fällen, soll weiterhin die Standard Bestätigung versendet werden.
Im Standard ist es nicht möglich verschiedene Bestellbestätigungen zu versenden. Ob es irgendwo ein Modul dafür gibt, dass weiss ich nicht, aber ich vermute mal eher nicht. Du solltest Dich vielleicht auch nochmal nach der rechtlichen Seite erkundigen, denn nur weil die Schuhe extra angefertigt werden, darf nicht einfach das Widerrufsrecht verweigert werden. Das Widerrufsrecht gilt immer, solange Du den zurückgeschickten Artikel an andere Personen verkaufen kannst. Dabei ist es egal wie lange Du dafür brauchst um den Artikel in dieser Konfiguration wieder zu verkaufen. Erst wenn der Artikel durch die Konfiguration nicht an andere Personen verkauft werden kann, dann kannst Du das Widerrufsrecht ausschliessen. Ich würde mal vermuten das man Schuhe immer an andere Personen mit der gleichen Schuhgröße und Weite verkaufen kann. Das ist nur meine Meinung, weil ich mal etwas in der Richtung über Möbel gelesen habe. Das ist keine Rechtsberatung und soll diese auch nicht ersetzen, sondern Dir nur den Hinweis geben, dass Du Dich rechtlich beraten lassen solltest um auf der sicheren Seite zu sein.