Versandkosten als Attribut anbieten, rechtlich ok?

Thema wurde von shopperhopper, 22. Oktober 2013 erstellt.

  1. shopperhopper

    shopperhopper Erfahrener Benutzer

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    moinsens zusammen,
    sind gerade an der erstellung unseres shops.
    wir stellen lampenschirme und leuchten her.
    95% aller artikel werden per post versand; diese artikel haben wir mit gewichten belegt und die werden im warenkorb auch richtig mit den entsprechenden versandkosten berechnet.
    ein paar artikel sind jedoch zu groß für den postversand (durchmesser etwas über 1 meter). für diese haben wir als atribute den versand als pauschale eingegeben (selbstabholung +0€,Versand D +35 €, EU +95€).
    keine panik, shop ist noch offline.
    jetzt meine frage:
    die versandkosten werden ja nur im artikel angezeigt und dann mit dem artikelpreis zusammengezogen. im warenkorb sieht man dann nur den endpreis für artikel inkl. versandpauschale.die versandgebühren im warenkorb bleiben auf 0 €
    ist das rechtlich ok oder kann es da zu problemen bzw abmahnungen o.ä. geben?
    wäre für uns die beste lösung, da sonst eine berechnung von versandkosten nicht möglich wäre, besonders nicht, wenn kunden artikel aus dem "normalen" sortiment mit den großen leuchten kombinieren.
    die frage ist also nicht, ob technisch möglich (das haben wir getestet, funktioniert ohne probleme), frage ist nur, ob das rechtlich ok ist...
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    warum diese Artikel dann nicht als sperrgut oder mit hohem Gewicht hinterlegen damit versandkosten berechnet werden?
     
  3. shopperhopper

    shopperhopper Erfahrener Benutzer

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    Als Sperrgut würde es nicht gehen, da beim Sperrgut nur EIN Zuschlag zum Versandpreis eingegeben werden kann. Aber der Versand von Paketen mit einem Meter Durchmesser kostet innerhalb Deutschlands knappe 30 Euro, nach z.b. Spanien (oder ein anderes Land innerhalb der EU) ist es um ein vielfaches teurer.
    Hohes Gewicht war auch mein erster Gedanke. Hat nur das Problem, das dadurch die anderen Artikel verteuert werden würden.
    Angenommen, ich habe Lampen von insgesamt 50 kg im Warenkorb (ist nicht ungewöhnlich, unsere Stehlampen haben locker ein Gewicht von 10 kg und mehr,je nach Höhe) und dann die 100er Leuchte z.b. mit 50 kg dazu, dann dann müßte ich die Versandoptionen für 100 kg also auf 1x 100er und 50kg "normale" Lampen berechnen. Was ist aber, wenn bei 100kg Gewicht 2x ne 100er drin ist? Selbst wenn ich die Gewichte für die 100er Lampen auf 100 kg machen würde, dann müßte ich ja die Versandoptionen zunächst (bis 100kg) mit den normalen Postpreisen berechnen, für genau 100 kg dann die Versandpauschale für die 100er und alles was zwischen 100 und 200 kg ist dann die Pauschale plus die normalen Gebühren für die anderen Artikel..... Das ich das dann auch für die Bereiche 201-300 und 301-400 kg so machen müßte (vielleicht kauft ja jemand 3 100er?), davon ganz zu schweigen.
    Ist ein echtes Problem, ich weiß...
    Hatte auch schon das externe Modul "Artikelabhaengige-Versandarten" von Alkim im Auge, aber nach Rückfrage bei der Firma Alkim sagte man mir, das bei Mischbestellungen der Warenkorb leer ist.
    Irgendwas muß ich mir also einfallen lassen.
    Da ist die Methode mit den Pauschal-Versandkosten als Atribut glaub ich noch das Beste.
    Frage ist nur, ob das rechtlich durchgeht...
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das würde ich an deiner Stelle am Besten einen Fachanwalt fragen und bestätigen lassen. Evt. Händlerbund oder sowas. Falls an der Stelle mal Ärger entstehen sollte, hast du zumindest jemanden der dafür seinen Kopf hinhalten darf.