Gesetzliches-Gewährleistungslabel

Thema wurde von Joachim Schubert, 24. Februar 2026 erstellt.

  1. M. Zitzmann

    M. Zitzmann Erfahrener Benutzer

    Soweit ich das aktuell beurteilen kann, wird es kein extra Modul für ältere Shopversionen geben. Man muß schon den ganzen Shop updaten. Gambio kann mich hier gerne korrigieren.

    Das eigentliche Problem ist dabei nicht die Darstellung des Labels im Warenkorb – das lässt sich relativ schnell umsetzen.

    Das Label muss jedoch zusätzlich als Anhang mit der Bestellbestätigung per E-Mail versendet werden. Dafür muss die originale Funktion SendOrderProcess erweitert bzw. angepasst werden.

    Leider lässt sich diese Änderung bei den älteren Shopversionen nicht updatesicher umsetzen.

    Wer die Anpassung dennoch verwendet, muss daher bei jedem Shop-Update prüfen, ob die SendOrderProcess im jeweiligen Updatepaket enthalten ist. Ist das der Fall, muss die Anpassung anschließend kontrolliert und gegebenenfalls erneut eingepflegt werden.

    Ich habe die SendOrderProcess bisher in folgenden Updates gefunden:
    • 4.0.0.1
    • 4.2.0.1
    • 4.4.0.5
    • 4.6.0.3
    • 4.8.0.3
    • 4.9.5.0
    • 5.0.0.0
    • 26.05
    • 26.06
    • 26.09
    Keine Garantie auf Vollständigkeit. Vermutlich ist die Funktion auch in dem einen oder anderen Service Pack enthalten.
     
  2. IX99

    IX99 Erfahrener Benutzer

  3. M. Zitzmann

    M. Zitzmann Erfahrener Benutzer

  4. webmaker

    webmaker Erfahrener Benutzer

    Klingt schon mal gut.Aber hoffentlich wird es nicht erst 12 h vor Termin released.
     
  5. jps

    jps Erfahrener Benutzer

    Wir haben noch Gambio 4.0.3.0 und müssten die SendOrderProcess manuel ändern.
    Hätte evntuell jemand den String den ich einfügen müsste und auch wo?

    Vielen Dank.
     
  6. jps

    jps Erfahrener Benutzer

    Ich hatte jetzt noch diese Anleitung im Netz gefunden:
    (Aber irgenwie klappt es noch nicht)

    1. Modul-Ordnerstruktur anlegen
    Erstellen Sie über FTP folgendes Verzeichnis in Ihrem Shop-Hauptverzeichnis:
    GXModules/IhrName/Gewaehrleistung/Shop/Overloads/SendOrderProcess/

    2. Overload-Datei erstellen
    Erstellen Sie in diesem Verzeichnis eine neue PHP-Datei namens GewaehrleistungSendOrderProcess.inc.php mit folgendem Inhalt:

    <?php

    class GewaehrleistungSendOrderProcess extends GewaehrleistungSendOrderProcess_parent { public function proceed()
    {

    // 1. Originalen Bestellprozess ausführen (erzeugt die E-Mail) parent:: proceed();

    // 2. Pfad zum Gewährleistungslabel (z.B. als PDF im Shop hinterlegt) // Laden Sie die PDF-Datei vorab in ein Verzeichnis wie z.B. 'media/content/' hoch. $pdfPath = DIR_FS_CATALOG . 'media/content/eu-gewaehrleistungslabel.php.pdf';

    if (file_exists($pdfPath)) { // Greife auf das PHPMailer-Objekt der aktuellen Mail zu // Hinweis: Je nach genauer Konfiguration wird die Mail direkt im parent:: proceed() gesendet. // Falls Sie Anhänge direkt injizieren möchten, greift man alternativ über den EmailService ein. // Für einen simplen Dateianhang an die gerade generierte Mail kann dieser Hook genutzt werden.
    }
    }
    }

    3. Cache leeren
    Nachdem Sie die Dateien hochgeladen haben, müssen Sie im Gambio-Adminbereich zwingend den Cache für Modulinformationen sowie den Cache für Seitenausgabe leeren, damit der neue Overload vom System registriert wird.
     
  7. heinzsoft-shop.de

    heinzsoft-shop.de Erfahrener Benutzer

  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Das ist doch mal eine elegante Lösung von netto-online.de/ :
    Das Garantielabel als Artikelbild.

    Und Otto nimmt das Artikelbild für das Gewährleistungslabel.
    Auch Super-Lösung!
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2026
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Soweit ich weiß, ist es verboten, dass Gewährleistungslabel als Artikelbild zu benutzen.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    ... Kaufland hat es im Footer.
    ... Amazon als Link.
     
  11. heinzsoft-shop.de

    heinzsoft-shop.de Erfahrener Benutzer

    ja das ist verboten, ebenso als Link und auch im Footer. Den Marktplätzen ist das offenbar egal, es sind ja nur die Händler die dann dafür die Strafe zahlen müssen.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Es ist nicht wörtlich verboten. Es ist einfach die zu 100% sichere Variante, es in seiner vollen Größe darzustellen.

    Die Anwälte (Händlerbund und IT-Recht) sagen selbst, dass sie den Text der Durchführungsverordnung so interpretieren und eben diese Empfehlung aussprechen, damit man auf der absolut sicheren Seite ist um keine Abmahnung zu bekommen.

    Wie es final sein darf, entscheiden Gerichte, sobald diese die ersten Abmahnungen auf dem Tisch haben.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Die Marktplatzbetreiber haben bessere Anwälte und keine Weicheier wie wir.
    Die Lösung als Link wurde doch auch von der EU vorgeschlagen.
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  14. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

    Wo steht das?
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Überall. Ich glaube, ich habe hier schon x mal diese Seiten verlinkt und erklärt...

    In der (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) steht nicht, dass eine verschachtelte Darstellung verboten ist. Es steht drin, dass es in hervorgehobener Weise und deutlich sichtbar dargestellt werden muss.
    In der (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) wird eine verschachtelte Darstellung mit 3 verschiedenen Beispielen dargestellt.
     
  16. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

    Sei nicht so aggressiv, Michaela. :rolleyes:

    Dass die Seiten bereits mehrfach verlinkt wurden, beantwortet meine Frage nicht. Mich interessiert die konkrete Fundstelle, aus der hervorgeht, dass das Label als Produktbild dargestellt werden darf.

    Der Händlerbund sagt, dass es unzulässig sei, es als Produktbild darzustellen.

    Ich bezog mich auf diesen Satz und Du anscheinend auf was anderes:

    Was für ein durcheinander mittlerweile.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Bin ich nicht. :) Ich mag nur mittlerweile nicht mehr zum x-ten Mal alles verlinken und erklären.

    Das habe ich nicht gesagt. Ich sagte, dass nichts wörtlich verboten wurde. Und weiter habe ich geschrieben, dass die Anwälte die Darstellung in seiner vollen Größe empfehlen, weil sie eben den 100% sicheren Weg empfehlen.

    Wenn du diese beiden Dinge liest, die ich verlinkt habe, dann weißt du eventuell was ich meine.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2026
  18. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

    Das habe ich jetzt auch so umgesetzt und gefällt mir von allen Lösungsansetzen bis jetzt am besten. Das Gambio-Modul ist weiterhin aktiv, damit die Info auch mit der Bestätigungs-Email raus geht aber das Bild auf der Produktseite habe ich ausgeblendet. Es haben sich schon erste Kunden etwas negativ geäußert, da sie die ganzen Hinweise als nervig empfunden haben.

    Meine Erfahrung aus den letzten Jahren zu Neuerungen: es wird von Seiten der "beratenden Anwälte" sehr viel Stimmung gemacht und alle mögliche apokalyptische Auswirkungen regelrecht konstruiert. Dann kommt der Tag X, die neue Regelung greift und alles ist halb so wild. Ob dieses Vorgehen System hat ?

    Grüße, Dirk
     
  19. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

    Dann ist ja gut. :)
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Das sind auch meine Gedanken dazu.