Ja, aber dann sollte doch der Händlerbund das übernehmen, dafür bin ich doch in diesem Verein. Und die treffen ja diese Aussage. Hab schon gegoogelt, aber so wie du das schreibst hab ich es nicht genau gefunden. Das wäre nicht schlecht gewesen, dann hätte ich die mal damit konfrontiert.
Ich hatte mal ein Fall auf Ebay, die hatten einfach inkl. MwSt auf meinen Seiten zu stehen. Obwohl ich bei der Erstellung der Angebote extra ohne angegeben hatte. Irgendwann bekam ich mal ein Anruf von einem gewerblichen Kunden, dass keine MwSt. in der Rechnung enthalten ist und auf Ebay aber inkl. MwSt steht. Lediglich in der AGB ist dies mit 19UStG erklärt. Ich konnte Ihr leider nur sagen, dass ich dies schon mehrmals bei Ebay beanstandet hatte und sich bisher nichts getan hat. Da war sie etwas stinkig, da der Einkauf für sie nun teurer war. Bitte die AGB vom Händlerbund genau durchlesen, dort wird keine Entlastung der Steuerschuld versprochen.
Habe hier mal ein Beispiel. Ist zwar auf Privatperson ausgerichtet, aber dies betrifft auch dich als Kleinunternehmer. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Ich hatte irgendwo mal ein richtig schönen Beitrag dazu gelesen, aber ich finde den leider nicht mehr Aber gebe dir den Inhalt mal wieder: Schreibst exkl. MwSt. verstößt du gegen die Endpreisrichtlinien gegenüber den Endverbraucher. Schreibst du mit inkl. MwSt. sieht das FA schwarze Zahlen auf Ihrem Konto. Auch täuscht du gewerblichen Kunden einen falschen Preis vor, da Vorsteuerabzugberechtigt und Faktura 15,97% günstiger bekommen würde, wenn die MwSt. auch enthalten wäre. Im Beitrag wurde geschildert, dass sich Kanzlein, Kammern und Co. sich auf folgenden Ersatz geeinigt haben. "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben" Ich persönlich bevorzuge "Endpreis gem. §19 UStG" ist ebenfalls Rechtsicher. Sätze wie als Kleinunternehmer bla bla bla, klingt zum ersten besch... und zum zweiten nicht notwendig. Zumal die Bezeichnung Kleinunternehmer im Steuerrecht garnicht existiert, ist eher Umgangssprache. Edit: Hier der vollständige Paragraph, wenn du einmal das Wort Kleinunternehmer findest, dann gibts 100 Gummipunkte Für Vater Staat bist du ein vollwertiges Unternehmen mit vorzugen § 19 UStG (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung. (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären. (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: 1.der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind; 2.der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind. Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt. (4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden.
Wenn ich es nicht genau wissen würde, dann würde ich einer IT-Kanzlei eher glauben schenken als ein Händlerbund e.V.
Ok, aber die News von IT-Kanzei sind von 2008 wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Vielleicht hat ja der Händlerbund wirklich danach erst Verhandlungen diesbezüglich geführt. Leider kann man beim Händlerbund nicht sehen von wann der Artikel ist. Also, da ich jetzt erstmal beim Händlerbund bin, werde ich das dann wohl auch so machen müssen. Alles andere macht dann ja keinen Sinn.
Hier mal ein Auszug von deinem Link bei Händlerbund In Rechtsprechung und Literatur ist unklar und unterschiedlich ausgeführt, ob bei Kleinunternehmern im Sinne von § 19 UStG die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist oder nicht. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer „nicht erheben“, der Umsatz ist demnach steuerfrei. Gemäß § 19 UStG gilt die Besonderheit, dass für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Die inzwischen durchgeführte gutachterliche Auseinandersetzung des Händlerbundes mit dem Regelungssystem für Kleinunternehmer ergibt jedoch, dass die vom Kleinunternehmer getätigten Umsätze die Mehrwertsteuer enthalten, sie wird jedoch nicht in der Rechnung ausgewiesen und auch nicht beim Kleinunternehmer erhoben, das heißt, die Mehrwertsteuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Rechtsprechung und Literatur ist unklar = Ja, aber nur für den Händlerbund! Die herrschende Meinung geht davon aus, dass Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer „nicht erheben = Kleinunternehmer erheben defintiv keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)! durchgeführte gutachterliche Auseinandersetzung des Händlerbundes = ein eingetragener Verein hat eine interne Überprüfung vorgenommen und soll mir jetzt Sicherheit geben? dass die vom Kleinunternehmer getätigten Umsätze die Mehrwertsteuer enthalten = Wo sind in den Umsätzen Mehrwertsteuern enthalten, ja wo nur??? Weiß der Händlerbund überhaupt, was Umsätze sind? Seit wann weist ein §19 Unternehmer MwSt auf seinen Umsätzen aus? Nur mal noch zur Erläuterung, wenn in den Umsätzen die MwSt enthalten sind, dann sind diese in jedem Fall auch ausgeschildert. Dann sind diese auch im Umsatz enthalten. Wenn du aber bei deinem Hersteller Waren einkaufst und dafür MwSt. zahlst, sind das nicht deine Umsätze mit enthaltenen MwSt. sondern die vom Hersteller. Ob du mal Steuern beim Einkauf bezahlt hast, dass spielt hierbei keine Rolle bei deinen umsatzsteuerfreien Umsätzen. Frag doch mal den Verein, wie es bei der Enstehung geistiger Produkte aussieht . Sind da auch nach deren Meinung MwSt. in den Umsätzen enthalten Echt, bei solch einen geistigen dünnsch... brennt mir der Helm. Zumal sich die Kasper für sowas noch bezahlen lassen.
Eigentlich enthalten die Umsätze die MwSt, man braucht sie aber wegen Geringfügigkeit nicht an das FA abführen. Vorausgesetzt man weist keine auf der Rechnung aus. Wer die MwSt nicht einrechnet, müsste die Preise im Shop um 19% bzw 20% (je nachdem wo man wohnt) erhöhen,wenn die Grenze überschritten wird. Bei so einer Preissteigerung könnten viele (Stamm)-Kunden weg sein.
Barbara, da verstehst du was falsch. Die Preise beinhalten keine Steuern, nein die Steuern sind für den Unternehmer als Kosten zu betrachten. Da er diese nicht zurückfordern kann , wie ein konventionelles Unternehmen. Umsätze sind nur die, was du von deinem Kunden bekommst.
Schau Dir mal bitte diese Seite an (das Beispiel), dann weißt Du was ich meine (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
Dein Beispiel ist richtig. Der Kleinunternehmer hat bei den gleichen Endpreis eine höhere Marge als die gegenüber den regulären Händler. Aber ich verstehe nicht den Zusammenhang zu deinen vorherigen Beitrag? Denn die Umsätze mit MwSt. die du meinst, sind keine Umsätze sondern Kosten (da Einkauf und nicht Verkauf) Auch wieso sollte man die 19% im Shop hochrechnen? Der Kleinunternehmer hat gegenüber den normalen Unternehmer höhere Kosten im Einkau aber bei gleichen Endpreis höhere Gewinne, da der Händler nur netto behält. Auch weiß ich nicht, was du wegen Geringfügigkeit meinst. Das FA verzichtet nie auf Steuerschulden.
Der Kleinunternehmer hat rein garnichts mit der MwSt am Hut. Der kauft Waren für 100 Euro inkl. MwSt ein und es werden die vollen 100 Euro als Kosten gebucht. Er verkauft die Waren für 200 Euro steuerfrei und diese werden als 200 Euro Umsatz gebucht. Wen du schreibst, das FA verzichtet auf MwSt. wegen Geringfügigkeit. Dann meinst du wegen der zu geringen Umsatzhöhe im Jahr von max 17.500 Euro? Sprich sie erheben auf deinen Umsätzen keine Steuern wegen zu geringenen Umsätzen? Dann ist dies korrekt. Das hat den Hintergrund, um Existenzgründern einen einfachen Start zu ermöglichen, oder aber Liebhaberei wie z.B. ein Hobbyimker der keine Gewinne einfährt.
Bei einem Kleinunternehmer verzichtet das FA auf die Erhebung der Unsatzsteuer, weil das zu viel Aufwand ist, dafür kann der Kleine aber auch keine Vorsteuer geltend machen und darf keine MwSt in der Rechnung ausweisen. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Es ist richtig, das der Kleinunternehmer mehr kosten hat, da er sich die gezahlte MwSt nicht zurückholen kann. Wenn der Händler 60€ inkl. MwSt bezahlt und sagen wir einfach 100% drauf rechnet, kassiert er vom Kunden 120€ Da er die MwSt, die er bezahlt hat nicht rausrechnet (warum auch) ist der VK von 120€ eigentlich inkl MwSt Ich kenne aber einige Kleinunternehmer, die es so machen, wie in dem Link oben, also im Grunde die MwSt rausrechnen.
Die Rechnung geht nicht auf, auch wenn der Unternehmer Waren inkl. MwSt kauft dennoch diese wieder exkl. MwSt verkauft, sind dort keine Steuern enthalten. Das er beim Einkauf Steuern bezahlt hat interessiert doch nicht bei dem Verkauf. Da kann man doch nicht sagen, ja da habe ich mal beim EK Steuern bezahlt und ergo stecken da ja irgendwie im Umsatz ja auch welche dann drinn. Das ist ja der Schwachsinn, den der Händlerbund hier meint. Dann gehen wir mal in die Branche mit geistigen Eigentum, wo dort das Produkt aus deinem Kopf entsteht. Wo sollen da jetzt Steuern geflossen sein, dass der Blödsinn vom Händlerbund hier greift? Fakt: Kleinunternehmer im Sinne vom §19 UStG dürfen das Wort MwSt. nicht mal in den Mund nehmen, geschweige was davon im Shop inkl. schreiben.
Die werden schreiben : Sie sehen das so - wir sehen das so. Sollte das so sein, werden wir den Sachverhalt (Absicherung) ausklammern.
Hab euch ja versprochen, euch auf dem Laufenden zu halten. Die Anwältin ist überhaupt nicht auf meine Fragen eingegangen. Hat die erste E-Mail ignoriert. Sie hat sich nur die Verlinkung der Hinweise zur Kleinunternehmerregelung angeschaut und bestätigt. Und mir den Termin der Nachprüfung der Shoptiefenprüfung mitgeteilt. Sehr unbefriedigend :-( Gruß Maja