Jepp genau da! Wobei ich das auch nicht als problematisch ansehe, sowas mit zu integrieren. Ist eig. nur eine Abfrage mehr und gut. Gebt mir mal den Montag noch Zeit, dann hab ich auch das Problem integriert.
Ist ja auch wurscht. Nur haben hier die wenigsten einen reinen B2B-Shop. Für alle anderen ist das die Wurst vor der Nase in die man nicht reinbeissen darf... aber Steffen macht das schon...
Naja Wurst ist das nicht! Erstens ist das steuerlich im Moment nicht richtig und zweitens ist das ein kleiner Betrag der dem Betreiber durch die Lappen geht!!!
Das stimmt leider so nicht, weil du den Grundsatz falsch interprestierst. Hauptleistung ist nicht das, wovon mehr im Sack ist, sondern als Hauptleistung gilt im steuerrechtlichen Sprachgebrauch die Ware. Nebenleistung sind die Versandkosten. Mehrere professionelle Berater äußern sich im Netz alle in der gleichen Interpretation zu § 14, Abs 4 Satz 7 und 8: 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (zu denen nach § 10 die o.g. Nebenleistungen gehören) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt Quellen z.B.: http://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-versandkosten-mehrwertsteuer.html [SIZE=-1]http://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=33[/SIZE] http://wpshopgermany.maennchen1.de/...r-mwst-in-den-versandkostenzahlungsgebuehren/ http://wiki.schmidtmarcel.de/recht-...rtikeln-und-die-ausweisung-der-versandkosten/ Bei Minibeträgen und/oder Gesamtbehandlung mit 19% macht kein Steuerprüfer einen Aufstand, aber wenn es sich um dicke Beträge handelt, können die MWSt-Beträge schon mal um einige schöne Scheinchen differieren, und wenn das zum Nachteil des Steuereinnehmers ausfällt, wird er unschön grunzen. Wo genau hast du denn andere Aussagen gefunden und welches FA würde das anders handhaben? Liebe Grüße Marieluise
Genau das hatte ich geschrieben und nichts anders interpretiert. Es wird immer der Steuersatz von den Waren genommen deren Nettobetrag höher ist. Was hier Hauptleistung und was Nebenleistung ist, war hier wohl klar.
Wenn 19% und 7% Waren im Korb sind, gibt es ZWEI Hauptleistungen, da wird nicht die CD zu einer Nebenleistung, nur weil sie mit 5 Büchern versandt wird. Und entsprechend dem Nettowarenwertverhältnis der Hauptleistungen muss die MWSt der Nebenleistung aufgeteilt werden. Das FA sieht nur aus Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit bei kleineren Beträgen davon ab. Aber wenn da hohe Versandkosten für gemischte Waren anfallen, guckt es schon hin (und da würde ich mich als Empfänger beschweren, wenn ich wegen eines geringfügig höheren Anteils von 19%-Ware einen höheren Steuersatz aufgebrummt bekäme, den ich hinterher trotzdem in der Vorsteueranmeldung streng nach Regeln aufteilen muss). Das macht z.B. bei 100 EUR Versandkosten für 55% Ware zu 19% und 45% zu 7% 19 EUR MWSt aus. Gesetzlich verpflichtet wäre ich aber nur zu 55*19% = 10,45 plus 45*7%= 3,15 EUR = 13,60 EUR Das FA kriegt also 6,40 EUR geschenkt. Dasselbe Prinzip gilt für die vielen kleineren Mischpakete auch; einzeln macht das nicht viel, aber im Laufe eines Jahres läppert es sich. Und ich stehe auf dem Standpunkt: Lieber sich das Hirn verrenken als dem FA etwas schenken. Ich hab mal die Idee gehabt, einfach jeweils zwei Rechnungen zu schreiben. Eine für die 7%-Ware, mit Versandkosten, eine für die 19%er, versandkostenfrei. Da hat mein Steuerberater auch das Gesicht verzogen. Ein fieser Steuerprüfer könnte mir da nämlich "Gestaltungsmissbrauch" anhängen. Man soll seinen Feind nie unterschätzen (oberste Samurai-Regel).
In den letzten 3-4 Jahren lesen zu dem Thema in diversen Foren und auch hier. Immer wenn die Frage aufkommt bekommst von diversen Steuerberatern untersch. Aussagen hier gepostet. Oder auch das man es einfachheithalber mit 19% rechnet oder mit 7% das FA aber da nix anmeckerte. Es gibt auch aussagen das man statt Versandkosten einfach Verpackungskosten nehmen sll,. das wäre ne Dienstleistung und die is mit 19% zu versehen. Muss man ja nur googeln, da findest die tollsten aussagen zu dem Thema wie die 7 und 19% auf zu splitten und zu behandeln sind in Bezug auf Versandkosten.
Soooo, ich habe es nun so umgesetzt wie es im Gesetz steht! Prozentual nach Anteilen im Warenkorb. http://www.gambio-forum.de/threads/...erechnung-7-19?p=146535&viewfull=1#post146535
Genau so ist es richtig und fantastisch! Wenn's das jetzt noch für die aktuelle Version gibt..... ist da was in Planung?
Müsste eigentlich auch in der aktuellen Version laufen! teste es doch mal. Im Notfall ist es doch nur eine Datei und ein Ordner die entfernt werden müssen.
Hab ich gerade versucht (Shopversion 2.4.1.0). Alles so eingerichtet wie auf der ersten Seite dieses Threads hier beschrieben. Modul deinstalliert, installiert, Cache geleert etc. Problem 1: Beim Versuch, die DB Einträge aus der install.txt einzufügen, kommt das: "Table 'd017c6aa.language_section_phrases' doesn't exist". Problem 2: Bei der Testbestellung passiert nix - Versandkosten werden wie zuvor mit 19% berechnet.
Das funktioniert auch in der 2.4.x, mann muss allerdings etwas anpassen, da die Sprach-Dateien / Tabellen geändert wurden. Ich habe gleich einen Termin, kann dann aber mal schauen wie ich das in meinem Shop habe.
Bitte die DB-Abfrage nicht durchführen!!! Sondern: in /lang/german/user_sections/ die Datei ot_shipping.lang.inc.php anlegen und mit folgendem Inhalt befüllen: PHP: <?php/* -------------------------------------------------------------- ot_shipping.lang.inc.php 2015-01-02 gm Gambio GmbH http://www.gambio.de Copyright (c) 2015 Gambio GmbH Released under the GNU General Public License (Version 2) [http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html] --------------------------------------------------------------*/$t_language_text_section_content_array = array( 'AUTOMATIC_SHIPPING_TAX_DESC' => 'Soll eine automatische MwSt. Unterscheidung zwischen 7% und 19% statt finden?', 'AUTOMATIC_SHIPPING_TAX_TITLE' => 'Automatische MwSt. Unterscheidung'); Teste mal... PS: Alle Caches im Admin leeren!!!
Danke dafür. PHP Datei angelegt und abgespeichert, aber ich weiß ja nicht, ob sich da was bei mir überschneidet. Ich hab das nicht, was Du erwähnst: