Betriebshaftpflichtversicherung

Thema wurde von Anonymous, 24. Juli 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    So mache ich das auch.

    Informieren kann ja nicht schaden aber auch ich werde da nichts unnötiges abschließen.
    Auch ich bin nur Wiederverkäufer, habe keine eigenen Erzeugnisse und sehe bei mir und meinen Waren nun auch nicht wirklich eine große Gefahr für Schäden.

    "Als Unternehmer:in haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit oder Ihre Erzeugnisse zufügen."

    Wenn man es ganz genau nimmt, dürfte man gar nichts an irgendwen verkaufen, denn selbst wenn zb meine Mitarbeiterin einen Karton zuklebt und der Empfänger schneidet sich beim öffnen in den Finger, könnte man ja sagen, das hat daran gelegen, wie sie den Karton verklebt hat.
    Oder wenn einer beim Slip anziehen mit dem Zeh darin hängen bleibt, ins straucheln kommt und sich verletzt, ist der Slip schuld, weshalb hat der auch eine Öffnung, an der man hängen bleiben kann. :rolleyes: