Zum Thema "Artikel besonders hervorheben": Im Whitepaper von TS sind die Artikel weiß hinterlegt. Da hat sich der Designer nur ausgetobt, das ist keine gesetzliche Vorgabe (keine verbindliche Rechtsauskunft, nur eine Meinung vom TS-Anwalt). Farblich hervorgeboben werden muss nur der gesamte Artikel/Summen-Block, so wie es in unserem Screenshot zu sehen ist. Also unser Standardlayout erfüllt die Anforderungen nach der Einschätzung von TS.
Ich weiß zwar nicht ob man das darf, aber ich habe bei Artikeln für Kinder das Symbol "nicht für Kinder unter 3J" bei.
Der Unterschied zwischen Heidschnucke und Merionschaf zeigt sich in der Trageeigenschaft, Eins kratzt garantiert, das andere nicht unbedingt. Also ein wichtiges Merkmal. Dazu bitte auch: Für Tierhaar-Allergiker geeignet nur nach Rücksprache mit Ihrem Allergologen. Vielleicht möchte ein Mensch nur Wolle aus seiner Region tragen, dann wäre "Neuseeländische Merinowolle" ein weiteres wichtiges Merkmal. Schwarze Onlineschafe die das nicht berücksichtigen werden abgemahnt, rasiert und geschoren
Ihr habt es viel einfacher als ich! Ich habe keinen Schäfer, kein Schaf, keine Kuh und kein Schwein, keine Ärmel und keine Waschanleitung. ABER ich könnte die kleinen Chinesen nach Vor- und Zuname fragen, wann und wie sie den Kram zusammengerührt haben, könnte angeben aus welchem Material die Verpackung ist, ob man durchsehen kann oder nicht, nach welchem Blümchen es duftet und ob das Blümchen auch ein glückliches Leben geführt hat, bevor es seinem Duft entraubt würde. Das wäre doch auch kundenfreundlich, oder?
Warum soll man das nicht dürfen. Das ist eine wichtige Produktaussage. Aber, ich hab es glaube ich, schon mal geschrieben, die Merkmale werden - zumindest nicht zu Beginn der Umsetzung - das Ziel der Abmahnanwälte sein. Es wird das optische, eindeutige an der Buttonlösung sein, also Button-Beschriftung, optische Hervorhebung (wie Moritz schon geschrieben hat), gglfs. auch der Seitenaufbau. Aber da hat gambio ja gut gearbeitet (sag ich jetzt mal, obwohl ich nur den Screenshot kenne). Was die Merkmale angeht, wird es gefährlich sein, diese komplett zu ignorieren, aber ob nun das ein oder andere Merkmal nicht drin steht, das allein wird keine Abmahnung auslösen. Das lohnt sich einfach nicht für diese Geier.
Bei uns waren doch alle Blümchen glücklich, da sind die Kunden so gerührt, dass sie so viel Glückseligkeit in ihren eigenen vier Wänden haben möchten!
Ich möchte im Liveshop auch nichts mit einer Alpha zu tun haben. Eigentlich auch nichts mit einer Beta.
Ich finde, man redet sich nur die Köpfe heiß. Es wird lang nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß wesentliche Produktmerkmale nur das ist, was der Kunde haben möchte. Beispiel: T-Shirt, Marke Sowieso, Farbe Blaßblaulila, Größe XXL Ich glaube die Gesetzestheoretiker wollen damit nur verhindern, das die Kunden dann vielleicht z.B. eine leere Tüte mit dem entsprechenden Markennamendruck darauf bekommen, wie es ja schon öfters bei großen Auktionsplattformen der Fall war. Für mich als Kunden ist es bei Bestellabschluß nicht maßgeblich, ob dieses T-Shirt bei 30, 50 oder 100 Grad waschbar ist. Das steht ja normalerweise in der Artikelbeschreibung schon drin. Für mich ist maßgeblich, das es bei Abschluß der Bestellung auch dieses T-Shirt (T-Shirt, Marke Sowieso, Farbe Blaßblaulila, Größe XXL) ist, welches ich mir in den Warenkorb gelegt habe.
Heute haben wir noch viel mehr als anfangs gedacht an der Dokumentation gefeilt und mehrstündige Meetings gehabt, um organisatorische Dinge zu klären. Außerdem hatten wir noch einen fehlenden MwSt.-Hinweis und einen Darstellungsfehler im gambio-Template bei aktivierter Lightbox im PayPal-Checkout festgestellt. Beim gestrigen Testen hatten wir vergessen den Bestellvorgang auch im Lightbox-Modus durchzuchecken, was dann heute nachgeholt werden musste. Mit Überstunden haben wir heute aber alles geschafft.
Gestern hätte ich auf heute getippt . Ein Tag bringt gerne mal Überraschungen, an die man am Vortag nie und nimmer gedacht hätte. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir nicht früher als Minuten vor der Veröffentlichung mit wirklich, wirklich, absolut absoluter Sicherheit sagen können, wann genau veröffentlicht wird. Lass alle Programmierer, die an der Button-Lösung beteiligt waren krank sein und schon ist eine Veröffentlichung kaum noch zu verantworten, da bei etwaigen Problemen nicht umgehend geholfen werden kann. Ich freue mich auf den morgigen Tag. Es könnte ein guter werden.
Vielen Dank Moritz, Das ihr auch vor Überstunden nicht zurückschreckt um die nervösen User Zeitnah zum Erfolg Erfolg zu führen. Dicken Respekt. Mein Chef könnte mich da mal gern haben.
Ein erfolgreiches Unternehmen braucht einfach hervorragende Leute wie euch. Ansonsten wäre es nicht erfolgreich.