Das geht nicht, Du musst die Steuer direkt zahlen. Zitat Haufe: Viele Unternehmen verkaufen an ihre Kunden Gutscheine, die beim Einkauf von Produkten als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Wenn Kunden keine Vorstellung davon haben, was sie anlässlich eines besonderen Anlasses an Verwandte und Bekannte verschenken sollen, nutzen sie häufig die Möglichkeit, einen Gutschein zu erwerben und zu verschenken. Seit dem 1.1.2019 muss zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden werden. Einzweck-Gutscheine sind bereits beim Verkauf als umsatzsteuerpflichtige Erlöse zu erfassen. Handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine, ist der Verkauf noch nicht als Erlös zu erfassen. Der Unternehmer bucht dann den Zahlungseingang in der Kasse auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Gutscheinen" 1604 (SKR 03) bzw. 3304 (SKR 04). Hinweis: Dieses Konto ist in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 nicht ausdrücklich vorgegeben und muss daher individuell eingerichtet werden.
Ich muss die Steuer nicht direkt zahlen, wie Du dir selbst mit Deinem Zitat erklärt hast ;D Der Kunde auf einen Gutschein und derjenige der ihn einlöst, kann ihr für was auch immer einlösen, somit nicht zweckgebunden. Ich kann auch keine Gutscheine mit Steuern verkaufen. Gutscheine sind ein Zahlungsmittel und jenachdem, in welchem Land dieser dann eingelöst wird, haben die Waren unterschiedliche Steuersätze.
Der Gutschein ist zweckgebunden, man kann ihn nur bei dir im Onlineshop einlösen. Mehrzweck-Gutscheine. Der Ort der Lieferung oder Dienstleistung steht bei Verkauf des Gutscheins noch nicht fest. Und: die Höhe der Umsatzsteuer steht bei Verkauf ebenfalls noch nicht fest. Soweit ich das sehe, verkaufst Du nur mit einem Steuersatz, keinem ermäßigten, also steht der Steuersatz ja fest.
Den Gutschein kann man bei mir aus ganz Europa kaufen und einlösen. Ein Deutscher kann den Gutschein kaufen und einem Schweden schenken. Der Schwede bezahlt bei uns 25% und der Deutsche 19% Steuern. Wir verkaufen auch in die Schweiz ... https://www.stb-schollmeier.de/umsatzsteuer-ein-und-mehrzweckgutscheine/ Einzweck-Gutschein ist ein Gutschein, bei dem bereits bei der Ausstellung alle Informationen vorliegen, die benötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrundeliegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen (Leistungsort, Steuersatz). Das heißt, dass bereits bei der Ausgabe des Gutscheins feststeht, welcher Steuersatz bei der Einlösung des Gutscheins anzuwenden ist. Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins. Die tatsächliche Ausführung der Leistung wird dann nicht mehr besteuert. Mehrzweck-Gutscheine sind alle Gutscheine, die keine Einzweck-Gutscheine sind. Mehrzweck-Gutscheine unterliegen erst dann der Umsatzsteuer, wenn die Lieferung bzw. die tatsächliche Ausführung der sonstigen Leistung erfolgt. Die Ausgabe des Mehrzweck-Gutscheins stellt lediglich einen Umtausch von Geld in eine andere Art von Zahlungsmittel dar und unterliegt noch keiner Besteuerung.
Unser Steuerberater sah das anders. Bei uns wird erst nachträglich die Steuer gezogen, seit wir 7% Waren zusätzlich haben. Wir verkaufen weltweit.
Hallo, wir verbuchen diese als Einnahme ohne Umsatzsteuer und unser Steuerberater bucht diese dann intern um. Bei Lexoffice gibt es dafür kein spezielles Konto und du kannst leider auch keines dafür anlegen.
Wegen der Umsatzsteuer: Wir verkaufen bei uns im Laden Einzweckgutscheine, da wir nur Artikel mit 19% MwSt. anbieten. Diese im Laden gekaufen Gutscheine können nur vor Ort eingelöst werden, somit wird hier gleich die Umsatzsteuer verrechnet. Im Onlineshop hingegen verkaufen wir Mehrzweckgutscheine, da diese von Kunden aus verscheidenen Ländern, mit verscheidenen Steuersätzen gekauft werden können und eventuell auch über Landergrenzen hinweg verschenkt werden könnten. Kam bisher noch nicht vor, aber es könnte ja sein, das ein deutscher Kunde ( 19% MwSt.) diesen an eine österreichischen Freund verschenkt, der mit 20% MwSt. im Shop einkaufen würde. Ist so von unserem Steuerberater abgesegnet.
Wie ist deine Erfahrung nach ein paar Monaten? Ich suche auch dringend eine Lösung, bin aber was die Produkte und die Kosten verwirrt. Bei Lexoffice habe ich den Eindruck, dass die auf Bauernfang aus sind. Bei der Buchung zeigen sie einem in groß den Preis der nur 3 Monate gilt. Nach drei Monaten ist der Preis deutlich höher. Für die Anbindung an Gambio muss man sich nur zurücklehnen und man bekommt seinen sticky Account kostenlos. Aber nein das Modul kostet dann doch wieder 19,99€/Monat. Wo fliessen meine Daten hin und her? Gibt es wirklich kein Angebot, wo ich alles unter einem Dach machen kann ohne dass ich x Accounts in irgendwelchen Cloud-Buden haben muss?
Ich bin ab Januar in der Regelbesteuerung, deshalb suchte ich eine geeignetes Programm. Letztendlich habe mich für Wiso Mein Büro Rechnungen entschieden. Vorteile für mich: - EÜR direkt übertragen (mache die Steuer immer schon mit Buhl) - UstVA - aus Gambio heruntergeladene Rechnungen kann ich einfach hochladen. - E-Rechungen - Kassenbuch Den Lohn lasse ich weiter von meinem Steuerberater machen. Zum BlackFriday hatte ich ein 50% Angebot, fürs komplett nächste Jahr. Lexoffice find ich immer noch super. Da würde auch alles passen, bis auf die Übertragung der EÜR in mein Steuerprogramm. Das fehlte mir. So wirklich arbeite ich mit Wiso erst ab Januar, deshalb habe ich jetzt noch keine Erfahrungswerte.