Beachte das man keine Usermods mehr macht. Bei einem Update können Dir die Usermods um die Ohren fliegen, weil nicht updatefähig.
Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Bei der Verwendung der Rechtsstexte wird zB darauf abgestellt - wie du schon richtig angemerkt hast - an welchen MARKT sich der Shop richtet. Das ein deutschsprachiger Shop nicht auf den französischen Markt ausgerichtet ist, dürfte schon wegen der Sprache klar sein. Nun kann der geneigte und von allerlei EU Gesetzen und Verbraucherschutz-Abmahngeiern geschütze und als unmündiges Wesen betrachtete Kunde womöglich denken, dass sich ein Shop in Deutscher Sprache an Deutsche oder Österreichische Kunden richtet - allein schon wegen der Sprache. An @helmut_haller seiner Stelle würde ich mich da tunlichst mal verbindlich an ein allwissendes Anwaltlein wenden. Oder, man arbeitet die Texte mit EU Recht einfach mit ein und gut ist. Es ist mMn nicht verboten, die in der Schweiz zu verwenden. Ggf. kann man einschränkend arbeiten und schreiben: "Für unsere Kunden aus EU gelten ..."
Solange in der Schweiz deutsch eine Amtssprache ist, kann wohl nicht davon ausgegangen werden, das der Shop auf Deutschland oder Österreich ausgerichtet ist, genausowenig das ein deutscher Shop auf AT ausgerichtet ist, blos weil er deutschen Text beinhaltet. Und in einem Schweizer Shop fremde Rechtstexte zu hinterlegen ist bestimmt genauso falsch wie in anderen Ländern, wie bereits IT-Rechtskanzlei einen Österreichischen Shop vor warnte. Zu einem auf einen fremden Markt ausgerichteten Shop gehört noch mehr als nur die Standardsprache. Genannt wird die .de-Domain, Rücksendeadresse im Land, Kontaktmöglichkeiten wie Telefon oder Fax etc. Nach Devils Argumentation kann ich in einem holländischen Shop deutsche Rechtstexte erwarten, wenn er die deutsche Sprache als zweite umschaltbare Sprache hat. aber andere Shops die auf englisch zu schalten sind, und keine UK, IE, oder andere englische Rechtstexte zu erwarten sind. Außerdem ist es ein Schweizer Shop. Da hört die EU an der Grenze auf, solange die Domain auf ch endet. Der Kaufvertrag wird mit einem Schweizer Unternehmen geschlossen samt Schweizer Recht. Aber trotzdem hat Devil recht, man muss sich informieren.