Ich brauche eine Lösung für meinen Shop. Etwa die Hälfte meiner Artikelverkäufe unterliegen § 25a UstG.
Wenn ein gewerblicher Wiederverkaufer Gegenstände von einer Privatperson oder einem steuerbefreiten Unternehmer erwirbt, kann er beim Verkauf dieser Gegenstände die Differenzbesteuerung nach § 25a UstG anwenden. Ich kaufe viele Artikel von Handwerkern, die z.B. die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG) anwenden.
Eine saubere Lösung inkludiert eine indivduelle Programmierung. Alles andere ist in meinen Augen nicht richtig. Gerade, wenn es um das Rechnungsformular geht. Ist aber nur ein Beispiel.
Der Umsatz mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlerstücken und Antiquitäten kann im Wege der Differenzbesteuerung (Rechtsgrundlage §25a UStG) versteuert werden. Erwirbt ein Unternehmer derartige Gegenstände von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Verkäufer mit der Absicht, diese Gegenstände gewerblich weiter zu veräußern, so kann er anstelle der Regelbesteuerung lediglich den Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis der Besteuerung zugrundelegen. Du erwirbst aber NEUE Produkte, da greift m.M.n. die Differenzbesteuerung nicht. Ich empfehle Deinen Steuerberater diesbezgl. zu befragen, dass kann sonst nach einer Steuerprüfung ein böses Hoppla geben. Letztlich muss das FiAmt Deine o.g. Einstufung der Produkte mittragen. Du kannst aber auch das FiAmt fragen, die geben Dir auch eine rechtssichere Auskunft.
Sorry wenn ich nochmal einhake. Bei einer Differenzbesteuerung muss der Versand im Artikelpreis enthalten sein (Versandkostenfrei) ... ... oder es muss eine eigene Rechnung für die Versandkosten erstellt werden, d.h. eine(1) Rechnung für den Artikel (Differenzbesteuert) eine(1) Rechnung für die Versandkosten (normale Besteuerung) Machst Du das so ?
@JörgW. , du musst nicht irgendwelche alten Artikel ausgraben. Welche Gegenstände das betrifft? Die Differenzbesteuerung ist auf sämtliche körperliche Gegenstände, damit also nicht auf Software u.ä. anzuwenden. Ausgenommen sind allerdings Edelsteine und Edelmetalle. Die Gegenstände dürfen beim Wiederverkäufer nicht zum Vorsteuerabzug geführt haben. Denkbar ist also der Kauf von einer Privatperson, von einem steuerbefreiten Unternehmer, von einem Kleinunternehmer oder von einem anderen Wiederverkäufer, der ebenfalls die Differenzbesteuerung anwendet. Siehe (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) und diverse weitere Seiten, bes. bundesfinanzministerium.de Das beschränkt sich nicht auf Gebrauchtwaren. Auf der Rechnung wird bei Artikeln, die dem regulären oder ermäßigtem Steuersatz unterliegen die MwSt. ausgewiesen. Bei den Artikeln, die der Differenzbesteuerung unterliegen, wird keine MwSt. ausgewiesen. Das Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm beherrscht diese Steuerarten. Wichtig ist, das du den Ust-freien Einkauf ausreichend dokumentieren kannst. Z.B. durch einen Einkaufsbeleg / Rechnung von einem (Klein-) Unternehmer, der auf § 19 verweist. Die Zustimmung des für mich zuständigen FAs hatte ich selbstverständlich damals eingeholt.
Hi Jörg, keine juristische oder steuerliche Beratung, da es nur meine Meinung widerspiegelt: Das ist m.E. schon richtig, wie hjalti damit umgeht. Du hast ja in deinem Absatz geschrieben, wie und was zu besteuern ist. Womit Du richtig liegst: Eine steuerliche Beratung ist von Vorteil, wenn es um Steuern geht. Denn da versteht der Staat keinen Spaß.
@hjalti / @Developer Sorry, ich bleibe bei meiner Meinung. Eine Differenzbesteuerung ist NICHT AUF NEUWARE anwendbar, das widerspricht der Grundidee der Mehrwertsteuer. Nicht falsch verstehen, mir ist es egal wie Du/Ihr es macht, aber nachher nicht weinen ... ... und das Thema mit den Versandkosten bleibt weiterhin.
Meine Rechnungen enthalten die MwSt. bzw. diese wird ordentlich ausgewiesen. Mich betrifft dies nicht. Du sprichst immer von Neuware. Weißt Du, wann die Differenzbesteuerung und/oder die Regelbesteuerung greift?
Ich denke schon, die Differenzbesteuerung greift immer dann, wenn der Gegenstand schon einmal "Regelbesteuert" war und damit die "ursprüngliche Wertschöpfung" fiskalisch erfasst wurde. Bei gebrauchten Artikeln (egal von wem gekauft) ist das i.d.R. der Fall. Damit der Endverbraucher/Endkunde nicht doppelte Steuern bezahlt gibt es die Differenzbesteuerung die lediglich auf die Differenz zwischen Ankauf und Verkauf abzielt. Auf einen neuen Artikel kann man das m.M.n. nicht anwenden ... ... aber ich werde bei Gelegenheit meinen Stb. danach fragen und ggf. hier berichten.
Waren (Neuwaren) von Lieferanten die eingekauft wurden und wo man die Vorsteuer geltend machen kann, müssen Regelbesteuert sein. Waren (Gebrauchtwaren) von Privatpersonen (ohne USt.) können Differenzbesteuert werden. Vorrausgesetzt es gibt Einkaufsbelege wo der Einkaufspreis festgelegt wurde.