Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Laut Tracker muss man auf das Logo klicken. Der Link soll angeblich nicht reichen sondern es muss im Artikel stehen.

    Ich hab schon lange das Herstellerlogo auf einen eigenen Content umgeleitet, mit den Angaben zu Garantie etc. das soll aber unten stehen. Da bleibt nur das Template umzubauen und evtl über Iframe die Herstellerseite zu saugen.
     
  2. Kippax_of_Yorkshire

    Kippax_of_Yorkshire Aktives Mitglied

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    Nein, so einfach ist es nicht.
    ".....
    Der abgemahnte Vorwurf lautet dabei, dass der Händler die Ware in der Artikelbeschreibung im Rahmen der Katalogdaten unter dem Punkt „Hersteller“ mit seinem Namen gekennzeichnet hat.

    Im Rahmen eines Testkaufs sei dann aber ein Produkt geliefert worden, dessen Hersteller gar nicht der abgemahnte Verkäufer ist, sondern eine dritte Firma, was sich schon aus der Kennzeichnung der gelieferten Ware ergäbe."

    https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-falsche-angaben-zum-hersteller.html
     
  3. Hilke (Gambio)

    Hilke (Gambio) Super-Moderator
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    Nein, das ist nur für die Shopversion GX 5.0.2 und höher geplant.
     
  4. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    rotfl
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    nicht euer ernst, oder? es kann doch nicht immer sein, dass man immer auf die höchste shopversion updaten muss, dass sowas möglich ist. und dann funktioniert danach wieder etwas nicht, was vorher problemlos lief. dann macht doch wenigstens ein modul fertig ab 4.8 oder so.
     
  6. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    @Hilke (Gambio) @Michael (Gambio) @Till (Gambio)

    Wann kommt denn GX5.0.2 raus? Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft?
    Und dann wollt ihr eine Funktion die Pflicht für alle Shops wird, die in der Umsetzung simpel ist, nur für die neueste Shopversion bringen?

    Nicht euer Ernst?
     
  7. mumus-1

    mumus-1 Erfahrener Benutzer

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    ...das ist eine rechtliche Pfichtangabe, und das macht ihr abhängig von einer Version die noch nicht erschienen ist und kein Veröffentlichungstermin bekannt ist?

    Das ist doch nicht so ein "Nice-to-Have Modul", das müssen wir haben!
    Das kann für uns Shopbetreiber nur schiefgehen und lässt mich fassungslos zurück
    .
     
  8. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Wie schon mehrfach im Thread erwähnt, werden aller Voraussicht nach die Angaben in der Produktbeschreibung benötigt. Eine Verlinkung wie in "GX-Feature #71071" beschrieben, reicht da nicht. Kommt da nicht noch was, stellen wir uns wohl darauf ein am 2. Advent händisch mit copy & paste Exzessen zu verbringen. sigh....
     
  9. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Ich denke es ist angebracht, dass sich Gambio hierbei noch einmal ein paar Gedanken macht und auch eine Lösung für "ältere" Shops bereit stellt. Dies dürfte sicherlich so schwer sein und würde sehr viele Anwender glücklich machen.

    Grüße, Dirk
     
  10. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Jupp, ist nicht ganz so leicht, bischen schwerer als sonst, aber ob das dann alle glücklich macht?:rolleyes:
    sorry, aber Danke für diese Steilvorlage. Humorvollen Abend noch
     
  11. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Irgendwie verstehe ich den Sinn dieses Gambio-Moduls nicht (bin wahrscheinlich auch nur zu blöd). Warum macht man den Hersteller (den sicherlich die meisten bei der Artikeleingabe schon zugeordnet haben) auf der Artikeldetailseite nicht einfach sichtbar? Gerne auch als Wahloption (mit grünem Häkchen oder nicht), wenn die Artikel noch vor dem 11.12.24 im Shop waren und man diese Angaben ja dann nur für neue Artikel benötigt.

    ....und war es nicht so, daß ein Link nicht reicht, sondern, daß die Herstellerangaben sofort zu sehen sein müssen?


    P.S.: War das nicht auch so, daß in älteren (sehr viel älteren) Shop-Versionen diese Möglichkeit auch schon bestand? Mir ist so, als hätte ich das damals auf "nein" gestellt, als es darum ging, den Hersteller auf der Artikeldetailseite anzuzeigen.
     
  12. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Aber gerne doch :)
     
  13. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Nach allem was ich bis jetzt gelesen habe, ist ein Link zu den Hersteller-Informationen ausreichend, er muss aber eindeutig beschriftet sein und sich in der Nähe des Kaufbuttons befinden und zwar überall dort wo es möglich ist den Artikel in den Warenkorb zu legen. Bedeutet, dass es nicht ausreichen würde den Link nur auf der Produktdetailseite an zu zeigen.
    Solltest du hierzu andere Informationen haben dann bitte Quelle verlinken.

    Danke !

    Grüße, Dirk
     
  14. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Die IT-Recht-Kanzlei hat auf ihrer Seite einen FAQ zur Produktsicherheitsverordnung erstellt.

    Weiter unten unter dem Foto mit dem Schuh steht folgender Text:

    "
    Wie müssen Händler die Informationspflichten nach der GPSR erfüllen?
    Die Informationen nach Art. 19 GPSR müssen eindeutig und gut sichtbar in den Produktangeboten angegeben werden. Dabei muss nach dem Wortlaut der Vorschrift "das Angebot dieser Produkte" diese Angaben enthalten, weshalb eine bloße Verlinkung auf eine andere Website oder eine PDF-Datei möglicherweise wohl eher nicht genügen dürfte - allerdings ist dies nicht ganz eindeutig geregelt.

    Zwar spricht die Vorschrift insoweit nicht ausdrücklich von einer "unmittelbaren" Angabe. Möglicherweise wird man aber eher weniger annehmen können, ein (Produkt-)Angebot enthalte die Angaben, wenn diese lediglich auf einer verlinkten Website hinterlegt sind.

    Zudem müssen die Angaben auch "gut sichtbar" sein. Das ist wohl eher nicht anzunehmen, wenn die Angaben gar nicht erst direkt in dem Angebot enthalten sind, sondern erst auf einer verlinkten anderen Website. Der rechtlich sicherste Weg ist aktuell daher, die Angaben direkt in das Produktangebot aufzunehmen. Möglicherweise wird die Rechtsprechung über die Zeit für etwas mehr Klarheit sorgen."

    https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-...nung-gpsr-haendler-informationspflichten.html



    Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden. Ich verstehe langsam sowieso nichts mehr.
     
  15. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Das Problem ist, dass am Ende erst wieder Gerichten entscheiden müssen, was sich der Gesetzgeber so vorstellt. Daher wird eine flexiebel Lösung benötigt, bei der man die Möglichkeit hat, schnell auf neue Anforderungen reagiern zu können und zwar ohne großen Aufwand. Es wird interessant, würde mich aber jetzt nicht verrückt machen.

    Gruß, Dirk
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Hilke (Gambio)

    Ist es Dir möglich, uns ein Sreenshot ins Forum zu stellen? Mich würde interessieren, wo die Information dann auf der Artikeldetailseite stehen, und wie das dann aussieht.

    Danke
     
  17. semmelweis

    semmelweis Erfahrener Benutzer

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    Wir nutzen unter Artikel > Hersteller das Feld um die Sprache bei Artikeln mittels Fahne darzustellen. Leider gibt es bei Gambio ja die Möglichkeit hinsichtlich der Sprachkennzeichnung nicht. Die Gambio Community hat uns den Tipp damals gegeben es so mit den Sprachen umzusetzen. Welche Möglichkeit haben wir dann zukünftig die Artikel mit der Fahne zu kennzeichnen aber trotzdem die Hersteller mit anzugeben?
     
  18. Dominik Späte

    Dominik Späte Erfahrener Benutzer

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    Eigentlich hatte ich nicht vor, in der Sache etwas anzubieten. Gambio hat ja doch recht frühzeitig signalisiert, das prüfen zu wollen. Und leider sehe ich überhaupt keine klaren Anforderungen. Aber da es ja viele betrifft und ich mit E-Mail-Antworten nicht hinterher komme, versuche ich mal zusammenzufassen, was mich so erreicht in der Hoffnung auf konstruktiven Input:
    1. Ein Update auf 5.0.2 ist vielen in der Kürze der Zeit nicht möglich. Außerdem gibt es kein Veröffentlichungsdatum für die Version, wohl aber eine Frist zur Umsetzung der Vorgaben bis 13.12. Gewünscht wird also eine rückwärts kompatible Lösung bis… sagen wir Gambio 4.1?
    2. Man kann die Rechtsauffassung vertreten (ich liebe diesen Ausdruck), wonach die von Gambio geplante Lösung (Link zu den Daten) nicht ausreicht. Stattdessen sollen die Daten... wo eingefügt werden? Unterhalb der Artikelbeschreibung? In der Listenansicht auch unterhalb der Kurzbeschreibung?
    3. Sehe ich das richtig, dass die Erweiterung der Hersteller-Verwaltung um ein einziges Eingabefeld für die Adresse ausreicht?
    Wenn wir da irgendwie Konsens und klare Anforderungen zustande bekommen, kann ich gerne mein ⚙️ Hersteller Content + Meta Modul entsprechend erweitern. Ja, natürlich werde ich das Rad nicht neu erfinden und kein separates Modul bauen. Aber die kostenlose Testversion würde schon reichen, um die Herstellerangaben bei den Produkten zu nennen.

    Antworten nach Möglichkeit bitte hier und nicht per E-Mail. Dann haben alle etwas davon :)

    Besteht die Möglichkeit, dass Magnalister da etwas eigenes baut? Die Adressangaben haben m.E. nichts in Artikelbeschreibung/-kurzbeschreibung verloren, weil sie da nicht wirklich zentral gepflegt werden können…
     
  19. Angels Garden Dekoshop

    Angels Garden Dekoshop Erfahrener Benutzer

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    Hallo Dominik,

    das Problem an der Sache ist, dass die Daten bei allen Möglichkeiten sichtbar sein müssen, bei denen der Artikel in den Warenkorb gelegt werden kann.

    Somit wäre die Angabe bei der Artikelkurzbeschreibung ebenfalls von Nöten.
    Auf diese Kurzbeschreibung greift auch Magnalister zu, dieser Text wird bei den Plattformen ausgespielt.

    Da noch keiner weis, wie die Plattformen diese Angaben umsetzen werden, wäre man hier zumindest auf der sicheren Seite, da diese dann bei jeder Artikelbschreibung automatisch mit aufgeführt werden.

    Meiner Meinung nach reicht es nicht, wenn man die Herstellerangaben nur erweitert, da diese nur auf der Artikelseite direkt zu sehen sind, nicht aber in der Listenansicht.
     
  20. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Ja, wie schon weiter oben geschrieben würde ein Textfeld reichen.
    Man könnte es ja so bauen, daß man den Ort wählen kann. Links in einer eigenen Box, Rechts unter der Preisbox oder als Zusatzinformation unterhalb der Artikelbeschreibung.
    Sinnvoller Weise auch auf der Herstellerseite.