Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    selbst wenn man das kürzt, ist das doch alles lächerlich. Da kann man doch gleich in der Artikelbeschreibung den Text von der Installations- und Bedienungsanleitung eingeben :).

    Beispiel:

    Hersteller:Example LTD., 123 Example Road, Shenzhen, China, (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Verantwortliche Person: Beispiel GmbH, Beispielstr. 123, D-123456 Beispielstadt, (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Warnhinweise und Sicherheitsinformationen Sicherheitshinweise Lesen Sie vor Inbetriebnahme dieses Gerätes die Bedienungsanleitung sehr sorgfältig durch und bewahren Sie diese inkl. Garantieschein, Kassenbon und nach Möglichkeit den Karton mit Innenverpackung gut auf. Falls Sie das Gerät an Dritte weitergeben, geben Sie auch die Bedienungsanleitung mit. • Das Gerät ist ausschließlich für den privaten und nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt. • Üben Sie keinen Druck auf das Gerät aus und lassen Sie es nicht fallen. Dies könnte die empfindliche Elektronik beschädigen. • Ein beschädigtes Gerät nicht in Betrieb nehmen. • Reparieren Sie das Gerät nicht selbst, sondern suchen Sie einen autorisierten Fachmann auf. • Benutzen Sie das Gerät nur für den vorgesehenen Zweck. • Die Küchenwaage ist für ein Höchstgewicht bis 5 kg ausgelegt. • Das Gerät vor direktem Sonnenlicht, hohen Temperaturen, vor Feuchtigkeit und vor Staub schützen. Kinder • Zur Sicherheit Ihrer Kinder lassen Sie keine Verpackungsteile (Plastikbeutel, Karton, Styropor, etc.) erreichbar liegen. WARNUNG: Lassen Sie kleine Kinder nicht mit Folie spielen. Es besteht Erstickungsgefahr! • Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem Gerät spielen. 24 WARNUNG: • Setzen Sie Batterien keiner hohen Wärme oder dem direkten Sonnenlicht aus. • Werfen Sie Batterien niemals ins Feuer. Es besteht Explosionsgefahr! • Halten Sie Batterien von Kindern fern. Sie sind kein Spielzeug. • Batterien können verschluckt werden, was lebensgefährlich sein kann. Ist eine Batterie verschluckt worden, muss sofort medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. • Öffnen Sie Batterien nicht gewaltsam. • Vermeiden Sie den Kontakt zu metallischen Gegenständen. (Ringe, Nägel, Schrauben usw.) Es besteht Kurzschlussgefahr! • Durch einen Kurzschluss können sich Batterien stark erhitzen oder evtl. sogar entzünden. Verbrennungen können die Folge sein. • Zu Ihrer Sicherheit sollten die Batteriepole beim Transport mit Klebestreifen überdeckt werden. • Falls eine Batterie ausläuft, die Flüssigkeit nicht in die Augen oder Schleimhäute reiben. Bei Berührung die Hände waschen, die Augen mit klarem Wasser spülen, und bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen ACHTUNG: • Das Gerät nicht ins Wasser tauchen, dies könnte die Elektronik zerstören. • Benutzen Sie keine Drahtbürste oder andere scheuernde Gegenstände. • Benutzen Sie keine scharfen oder scheuernden Reinigungsmittel.
     
  2. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Ganz ehrlich - diesen langen Text liest doch kein Mensch. Die meisten Kunden lesen ja noch nicht mal die "normalen" Artikelbeschreibungen.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das ist doch Blödsinn das man die Sicherheitshinweise im Shop abbilden muss. Was macht zb Mercedes? Da sind die Sicherheitshinweise buchlang.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Sicherheitshinweise müssen schon immer benannt werden, z.B. Gefahrgut, nicht geeignet unter 3 Jahren, Verschluckbare Kleinteile etc....
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Klar, aber doch nicht sämtliche Gefahren des Produkts.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #226 Anonymous, 11. August 2024
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2024
    Da ich ein Freund von Fakten bin und mir nicht selbst zusammen reimen mag wo nun die Herstellerinfos hinsollen, habe ich bei der IT-Recht nachgefragt und auch das OK bekommen, dies hier zu schreiben.
    Ich denke das ist sehr hilfreich bei der Umsetzung. @Hilke (Gambio) eure "Lösung" sollte neu überdacht werden.

    Meine Fragen:
    Aber was bedeutet das konkret "eindeutig und gut sichtbar"?
    - Ist es unproblematisch die Herstellerinformationen mit weiteren Informationen zum Artikel in einem Tab zu hinterlegen? Beispiel TAB Bezeichung: "Holz- und Herstellerinfos".
    - Ich könnte auch zum Schluss der Artikelbeschreibung "Herstellerinfos" schreiben und diese dann zur Contentseite mit mit den Herstellerinfos verlinken.
    - wenn man meinen Shop auf Listenansicht umstellt, kann man auch aus der Kategorie-Listenansicht den Artikel in den Warenkorb legen. Muss der Kunde diese Herstellerinfos auch hier sehen? Also immer bevor er den Button "in den Warenkorb" klicken kann?
    IT-Recht:
    die Unterbringung der Pflichtinformationen in einem Tab auf der Detailseite ist unproblematisch zulässig und erfüllt die Kriterien der Eindeutigkeit und guten Sichtbarkeit unstreitig. Diese Vorgehensweise ist daher zu empfehlen.

    Nur, wenn dies nicht möglich ist, sollte auf eine textliche Angabe am Ende einer jeden Artikelbeschreibung ausgewichen werden.

    Umzusetzen sind die Pflichten nur auf Artikeldetailseiten, nicht auch auf Übersichtsseiten (unabhängig von einer Warenkorbfunktion dort).



    Meine Frage:
    Hinter dem verlinkten Logo des Herstellers am Artikelbild dürfen sich die Herstellerinfos nicht befinden?
    IT-Recht: Richtig, denn dann fehlt es an der hinreichenden Auffindbarkeit. Ein Nutzer wüsste ja nicht, dass er auf das Logo klicken muss, um die Informationen zu erhalten.



     
  7. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    Vielen lieben Dank für die Nachfrage und Recherche, Michaela.

    Ich habe das Gefühl eine TAB-Lösung reicht möglicherweise nicht.
    IT Recht formuliert hierzu aber auch auch Folgende:
    • Der Wortlaut des Art. 19 GPSR spricht hinsichtlich der Darstellung sämtlicher Pflichtinformationen, einschließlich etwaiger Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, jedenfalls davon, dass "das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten“ muss.
    • Diese Formulierung suggeriert zumindest mit der Wortwahl "gut sichtbar“, dass sämtliche Pflichtinformationen bereits direkt und unmittelbar in dem Produktangebot selbst, also in Textform angegeben und dort eindeutig sichtbar sein müssen."
    Ein Aufruf der Informationen über einen Tab ist gefühlt nicht _direkt und unmittelbar_
    Dem potentieller Käufer muss ja ein weiterer Mausklick aufgebürdet werden. ;-)
    Liest die IT-Recht Kanzlei hier vielleicht mit?
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wenn der Tab dementsprechend bezeichnet wird, Zb. "Herstellerinfo", dann ist es eindeutig und gut sichtbar.

    Wenn du meinen Text nochmal liest, dann liest du, dass ich explizit danach gefragt habe.

    Es darf halt nirgends "versteckt" werden. Also in einem Tab der "Informationen" heißt, darf es nicht stehen. Wenn der Tab aber "Herstellerinfo" oder ähnlich heißt, dann schon. Deshalb darf es auch nicht hinter dem Herstellerlogo stehen.
    Eigentlich hat er es ganz gut erklärt.

    Aber falls du noch Bedenken hast, dann schreib einfach auch an die IT Recht eine E-Mail. Sie antworten immer recht schnell und freundlich.
     
  9. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Erst einmal Danke fürs Teilen !

    Wurde diese Aussage näher begründet ? Hierzu gibt es sehr gegensätzliche Ansichten. Sollte es wirklich nicht notwendig sein, dann würde es die ganze Sache deutlich entspannen.

    Grüße, Dirk
     
  10. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Steht die Info am Ende der Produktbeschreibung, dann müsste der potentielle Käufer möglicherweise nach unten scrollen. Wo ist da der Unterschied zum Klick auf einen Link oder Tab ?

    Grüße, Dirk
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Mehr zu diesem Thema hat er nicht geschrieben.
    Ich mag mich nicht auf Ansichten stützen. Deshalb habe ich direkt an die IT Recht geschrieben und nachgefragt.
     
  12. clems

    clems Erfahrener Benutzer

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    Vielen Dank Michaela für deinen Beitrag, ich denke eine TAB Lösung wäre am übersichtlichsten und machbarsten umzusetzen. Daher würde ich es begrüßen wenn dies Gambio bei ihrer Lösung berücksichtigen könnte.
     
  13. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Leider gibt es aktuell nur Ansichten und Meinungen, da es keine verbindliche Vorgabe zur Umsetzung gibt.
    4 Anwälte, 5 Meinungen... und damit müssen wir leider noch eine gewisse Zeit leben. Daher bedarf es auch einer flexible Lösung für die Darstellung, bei der kurzfristig die Darstellung gewechselt werden kann, wenn notwendig.

    Die Lösung mit Tab würde ich ebenfalls bevorzugen. Vielleicht kann Dominik eine Lösung anbieten, die sowohl Links als auch Tabs ermöglicht UND auch mit älteren Shops läuft - er scheint ja schon ein paar gute Ansätze zu haben...

    Ein Zwangsupdate des Shops auf eine Version, welche es noch gar nicht gibt werde ich Grund der Kürze der Zeit und den Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Gambio-Updates jedenfalls nicht machen.

    Grüße, Dirk
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wie du weiter oben bestimmt schon gesehen hast, ist Dominik schon dabei Wünsche und Vorschläge zu sammeln und wird ein bestehendes Modul erweitern.
    Nur leider ist das für alle Cloudshops keine Lösung. Deshalb MUSS von Gambio dazu etwas kommen.
    Ich übe mich wirklich immer und immer wieder in Geduld. Aber mittlerweile geht's mir so richtig mächtig auf die Nerven. Dieses endlose Schweigen seitens Gambio ist einfach nur unverschämt.
    Wie kann man sich als Shopsoftware sich NICHT um rechtliche Vorgaben bemühen? Man wartet ab und schaut wie es die Anderen machen. Ich wette, dass sich Gambio nicht ein einziges Mal mit einer simplen einfachen E-Mail an IT Recht oder den Händlerbund gewandt hat....
    Sorry, jetzt ging's mit mir durch. :) ich mach jetzt Feierabend...
     
  15. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Für diese Aussage muss man sich nicht entschuldigen, ganz im Gegenteil.
     
  16. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Ich überlege so bei mir, ob man wirklich ein Modul benötigt (nichts gegen Module). Wir haben ja jetzt schon die Möglichkeit, der Artikeldetailseite einen Tab hinzuzufügen, den man schlicht "Herstellerinfo" nennen könnte (siehe Michaelas Ausführungen weiter oben). Dort kann man dann ja eintragen, was man möchte - inkl. Link und Logo oder was weiß ich noch alles.

    Außerdem könnte man das Veröffentlichungsdatum für die neuen Artikel freigeben, so daß jeder sehen kann, daß der entsprechende Artikel nach dem 13.12.24 in den Shop aufgenommen wurde. Für alle anderen, schon vorhandenen Artikel gilt das doch alles nicht. Da könnte man eine Info auf der Startseite (oder sonstwo) hinterlegen, daß alle Artikel vor dem 13.12.24 veröffentlicht wurden - außer eben die, bei denen was anderes angegeben ist - da gibt es sicherlich eine sehr viel elegantere Formulierung.

    Mir macht mehr Sorgen, daß ich meine Quellen nennen muß. Da weiß ich noch nicht, wie ich das handhaben soll. Wahrscheinlich biete ich dann in Zukunft Anhänger im Set mit Büroklammer an oder so.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Es gilt auch das vom Hersteller nachgeliefert wurde. Auch bei alten Produkten.
     
  18. Dominik Späte

    Dominik Späte Erfahrener Benutzer

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    Ja. Also das kann man der Ehrlichkeit halber mal zwischendurch erwähnen und muss eigentlich nicht allzu lange überlegen: Man kann auch jetzt schon und sogar in der Cloud die Artikelbeschreibungen inkl. Kurzbeschreibungen bearbeiten und Tabs hinzufügen. Es ist außerdem ein offenes Geheimnis, dass auch in der Cloud Zugriff auf die Datenbank möglich ist (von Artikelim-/export via CSV oder API mal abgesehen) und man binnen Sekunden 100.000 Artikel mit unterschiedlichen Herstelleradressen versehen kann, wenn man die Hersteller bisher auch schon gepflegt hat. Es ist also weder ein Modul erforderlich noch ist man jetzt zwingend auf baldiges Handeln von Gambio angewiesen, um die rechtlichen Vorgaben umsetzen zu können. Es geht m.E. nur darum, dass es komfortablere und ggf. optisch ansprechendere Möglichkeiten als die genannten geben sollte und man schnell von einer Darstellungsform zu einer anderen Wechseln können sollte ohne jedes Mal in der Datenbank rumhacken zu müssen.
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Michaela Klaiber vom Prinzip her kann ich doch dann auch anstatt dem Hersteller LOGO ein Bild mit dem Text HERSTELLER INFORMATIONEN machen, dann ists wiederrum eindeutig oder?
     
  20. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Man kann sich auch die Fingernägel mit Wandfarbe streichen.
    Ist dann zwar kein Nagellack und sieht kacke aus, aber man hat was gemacht.