Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #281 Anonymous, 24. September 2024
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2024
    Wie ist bei dem Thema GPRS momentan so der Stand der Dinge bei euch?

    Mein Plan wäre da aktuell (und so langsam sollte ich da wohl auch starten)
    wir pflegen das bei allem ein, was nicht vorhandene Lagerware ist und immer wieder nachkommt bzw. nun neu angelegt wird.
    Dabei wird es am besten sein, ich gehe die einzelnen Marken nacheinander durch, denke ich zumindest.

    - Gambio, gibt es da inzwischen von Gambio eine Lösung, die ich verpasst habe?

    - ebay, lässt sich durch das gebündelte Bearbeiten gut eintragen, ich weiß nur noch nicht, wo man das dann im Angebot sieht.

    - Amazon, keine Ahnung, wahrscheinlich soll da jeder Artikel einzeln bearbeitet werden oder es geht evtl. etwas mit
    Lagerbestandsdateien, womit ich mich aber null auskenne.
    Was es mit dem geforderten Konformitätsnachweis auf sich hat, muss ich auch noch herausfinden.

    - Otto, muss wohl auch jeder Artikel einzeln bearbeitet werden. Neue Artikel kann man jetzt schon nur mit den
    Herstellerangaben einstellen.

    Dann habe ich noch gesehen, dass man die "verantwortliche Person" auch auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitschreiben angeben muss. Öhhm ... ja, auch das wird lustig.

    Sicherheitsinformationen auf dem Produkt in der Landessprache, sofern man in nicht Deutschsprachigen Länder verkauft ist das nächste Thema. Wobei ja auch in D jedes Produkt Sicherheitsinformationen enthalten soll.
    Ich gehe davon aus, da kann ich bei Wäsche drauf verzichten, da das ja Produkte sind, die ohne Sicherheitshinweis sicher verwendet werden können.

    Beim Magnalister gibt es glaub auch noch keine entsprechenden Felder, die man ausfüllen kann, wenn ich das richtig gesehen habe.

    Habe ich was vergessen, was bei dem Thema noch wichtig ist?
     
  2. FlorianR

    FlorianR Erfahrener Benutzer

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    Sicher? Wenn ich so an die Schildchen in 7654 Sprachen denke, die in all meinen Klamotten angebracht sind? Oder zählen die nicht als "Sicherheitshinweise" sondern was anderes?
     
  3. Jürgens Shop

    Jürgens Shop Erfahrener Benutzer

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    von Gambio gibt es da garnichts, ich hab inzwischen das Modul vom Werbemarkt installiert. Das ist super. Hat zwar paar tage Arbeit gekostet, aber jetzt wird bei jedem Artikel die Herstellerangaben angezeigt.


    die Angaben werden in den Artikeln unter den Angaben zum verkäufer angezeigt unter "Informationen zu Produktsicherheit"

    Und bei Amazon wird es wahrscheinlich darin enden, dass jeder Artikel einzeln bearbeitet werden muss, und du aber bei den Artikeln die du eh nicht selber angelegt hast, nichts machen kannst. letztendlich wird dort nur noch das Löschen der Artikel die einzige Option sein
     
  4. Ed

    Ed Erfahrener Benutzer

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    Je nach Anzahl der Hersteller und Komplexität der Hersteller Adressen (Fernost....) kann das Einpflegen der Adressen richtig aufwändig sein. Auf vielfachen Wunsch unserer Kunden haben wir deshalb eine zeitsparende Variante entwickelt.
    Die Hersteller werden dabei ganz einfach per drag and drop mit dem kompletten Adressblock (z.B. aus dem Impressum) des Herstellers, bzw. des Importeurs/EU-Wirtschaftsakteurs ergänzt.
    Zudem können generelle Information, die bei allen Artikeln angezeigt werden sollen, direkt in den Modul Einstellungen eingetragen werden. Z.B.: Sicherheitsinformation zur Verpackung, Karton, Plastiktüten....

    Da der Hersteller sowie die Marke beim Artikel normalerweise eingetragen ist, werden die HerstellerInformationen ohne zusätzliche Bearbeitung des Artikels bei den Artikeln im Frontend angezeigt.

    Da - sofern vorhanden - die Marke aus der Artikelanlage übernommen wird, kann jeder Hersteller auch beliebig viele Marken haben.


    https://www.packmaster.de/herstellerinformationen-beim-artikel-gem-eu-verordnung-2023-988.html

    Ed
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich denke, das ist wieder ne Auslegungssache.
    Ich mein, was soll ich zB bei nem Paar Socken dazuschreiben?
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Danke, hab es bei ebay nun gefunden.

    Bei Amazon befürchte ich auch das Schlimmste.
    In meiner Compliance Liste sind jetzt schon massenhaft Artikel drin, bei denen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen bearbeitet werden müssen. Total sinnlos bei den meisten meiner Artikel.
    Außerdem kommt da wohl noch dazu, dass es gar nicht interessiert, ob es vorhandene Lagerware ist, für welche die Verordnung gar nicht gilt. Die machen vermutlich einen Rundumschlag. Und swhr viele Verkäufer stehen dann plötzlich ohne aktive Angebote da.
     
  7. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Hinterleg schon mal zentral dich als Verkäufer und ggf. Hersteller. Die vielen meldungen hatten wir auch bei AMZ. Noch hatte es keine Auswirkungen da gehabt, aber wird sicherlich bald kommen sobald das in Kraft ist. Aber immerhin bieten Sie es diesmal frühzeitig an und nicht wie bei anderen rechtlichen Lösungen später
     
  8. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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  9. Ed

    Ed Erfahrener Benutzer

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    Deutsch und Englisch ist Standard. Zusätzliche Sprachen auf Wunsch.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    mich würde nun aber mal interessieren, ob auch die größeren Anbieter ihre Hersteller offenbaren müssen. Denn das beste Beispiel, seine Hersteller nicht zu nennen, ist die Firma arko / Hussel / Eilles.

    Sie stellen ihre Produkte teilweise nicht selbst her, sondern kaufen diese nur in Großgebinden vom Hersteller ein und verpacken diese lediglich in ihren eigenen Beuteln. Bestes Beispiel dafür:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    In Ihrem Onlineshop wird aber angegeben, dass arko / Hussel / Eilles der ''Inverkehrbringer'' und somit der Hersteller ist...

    Dann müsste a / H / E nach dem Stichtag ja rein theoretisch dann all seiner ''Hersteller'' preisgeben, oder?
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #291 Anonymous, 25. September 2024
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2024
    Edit: Für Lebensmittel gilt diese Verordnung nicht, da dort eine andere Regelung greift. Natürlich keine Rechtsberatung.
     
  12. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Nicht für Kleinkinder geeignet oder Kann beim Verschlucken zu Erstickung führen.

    Es geht weniger darum was da steht, sondern eher darum das da etwas steht....

    Gruß, Dirk
     
  13. dmun

    dmun Erfahrener Benutzer

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    Nein. Wenn sie sich als Hersteller ausgeben und die damit verbundenen Anforderung erfüllen ist das kein Problem. Wir führen auch Produkte welche unter unserem Namen laufen aber von verschiedenen Herstellern zugekauft werden. Wir sind dann der Hersteller, auch nach dem Stichtag im Dezember.

    Gruß, Dirk
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @macra
    @dmun

    Die VERORDNUNG (EU) 2023/988 gilt u.a. nicht für Lebensmittel - siehe Punkte (11) bis (18) der Verordnung. Zu den Pflichtangaben laut LMVI (Lebensmittel-Informationsverordnung) gelten hier schon Kennzeichnungspflichen, u.a. die Angabe des Lebensmittelunternehmers.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe jetzt mal meinen EU Abgeordneten angeschrieben. Das kann ich nur jedem empfehlen, macht ihnen die Hölle heiß.
    Dieses Bürokratiemonster, und auch kommende, muss gestoppt werden.

    Die EU dreht frei, erfindet immer mehr Knebelverordnungen, lässt aber Temu, Wish, Shein & Co. frei gewähren.

    Das kann so nicht weiter gehen. Die Bauindustrie haben sie schon ruiniert, die Chemie verlässt die EU, die Autoindustrie ist gerade dabei unterzugehen, bald folgt der unabhängige Onlinehandel, wenn nicht endlich etwas geschieht.
     
  16. Kai Schoelzke

    Kai Schoelzke Beta-Held

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  17. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Die Hersteller werden sich sicherlich auch freuen, wenn das Spam zunimmt weil ihre Mailadressen tausendfach in den Shops auftauchen.............
     
  18. schmuckbeere

    schmuckbeere Erfahrener Benutzer

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    Ich habe schon mit einigen meiner Großhändler gesprochen, die alle gesagt haben, daß sie keine Werbung möchten und einige haben jetzt schon Probleme mit Leuten, die vor der Tür stehen und bei ihnen einkaufen möchten oder auch einfach "nur" anrufen.

    Die, mit denen ich gesprochen habe, wissen auch noch nicht so richtig, wie sie es machen wollen. Ihre Quellen wollen sie auch nicht verraten.



    Das Problem (für mich zumindest) ist, daß es ja eigentlich alle Artikel, die vor dem 13.12. bereits im Shop sind, nicht betrifft - es wird aber schwer, es zu beweisen, wenn die Abmahnanwälte loslegen. Wer hat denn schon noch alle Rechnungen und weiß auch noch genau, wann genau man was gekauft hat?

    Ich frage mich, ob es reichen würde, bei jedem Artikel das Erscheinungsdatum im Shop zu veröffentlichen. Aber - ob das reichen würde?

    Aufgeben möchte ich meinen kleinen Shop aber auch nicht.
     
  19. barbara

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    So wie ich das bisher verstanden habe, ist es egal wann der Artikel im Shop erschienen ist.
    Jeder Artikel, der nach dem 13.12. ins Lager gelegt wird, muss den Hinweis erhalten. Da ist es egal ob Du den neu ins Sortiment aufnimmst, oder nur nachbestückst.
     
  20. Jürgens Shop

    Jürgens Shop Erfahrener Benutzer

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    Das hast du falsch verstanden. Entscheident ist meines Erachtens das Datum, an dem der Artikel gelistet worden ist, nicht wann der Lagerbestand ins Lager kam. Also alte Artikel vor dem 13.12. ohne Hinweis, auch wenn davon neuer Bestand nach ab den 13.12 ins lager kommt.