Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Günter M.

    Günter M. Erfahrener Benutzer

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    Ich bin mal gespannt was der Händlerbund hierzu berichten wird. Bisher lese ich von dort noch gar nichts;-)
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Nun ich bin auch noch immer dabei die Infos zusammen zutragen, ich habe mich schon beraten bei der Handwerkskammer, der Handelskammer, beim Datenschutz und dann noch beim Verband (hier warte ich allerdings noch auf eine Antwort).

    Aber eine Frage die mich beschäftigt, dort finde ich keine Informationen dazu und zwar:

    Wie sieht es mit Piktogrammen aus, müssen die weiterhin gezeigt werden?

    Mit Piktogrammen meine ich z.B. das Piktogramm mit einem Kind 0-3 und dann durchgestrichen, oder das Piktogramm mit einem Erwachsenen und Kind daneben das Alter (dies steht dann für ab 15 Jahren z.B.). Findet man in der Modellbau-Branche aber auch bei Spielzeugen oft auf dem Produkt aber auch in den Onlineshops.
    Die Frage ist aber, ob diese auch im Onlineshop gezeigt werden müssen nach der neuen Regelung? Denn meine Überlegung ist, es handelt sich ja um eine Verordnung die EU-weit gilt, nur sind die Piktogramme auch EU weit die gleichen, frage ich mich?
     
  3. Angels Garden Dekoshop

    Angels Garden Dekoshop Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    hier mal ein paar Infos von Internet Rostock:

    https://www.internetrecht-rostock.d...Lz9pBsi-I_5BRvBEQOMfG2iHVUuVTCEJfZgyLnLDoRQgQ

    Das Thema wird noch richtig interessant, da voraussichtlich gerichtlich geklärt werden muss, ob es reicht den Großhändler bzw. Importeur bei den Artikeln zu nennen, oder nicht.
    Denn dann wird Onlinehandel komplett uninteressant, wenn ich die wirklichen Hersteller vor Ort benennen muss, da wohl kein Großhändler seine Bezugsquellen bzw Hersteller offenlegen will.

    Bei Markenware ist das kein Problem, aber wir sind im Bereich Gartendeko unterwegs und da kommen teilweise Artikel von kleinen Fabriken, die der Konkurrenz nicht bekannt sind.

    Mir selbst geht es ebenfalls so, habe mir mühsam Kontakte mit polnischen Produzenten erarbeitet, die nicht jedem bekannt sind, die ich nun zukünftig offenlegen muss.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Keine Rechtsberatung!

    In Artikel 19 der Verordnung ist das geregelt!
     
  5. Angels Garden Dekoshop

    Angels Garden Dekoshop Erfahrener Benutzer

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    Danke für die Info,

    hab mir die Verordnung nicht komplett durchgelesen, war eine Aussage eines Anwalts bei einer Unternehmergruppe auf Facebook.

    Wenn ich mir Artikel 19 durchlese, dann reicht hier die Angabe des Großhändlers als Bevollmächtigter aus, wenn die Ware von außerhab der EU kommt.

    Interessant wird es, wenn der Großhändler die Ware von einem Hersteller innerhalb der EU bezieht, dann müsste eigentlich der wirkliche Hersteller genannt werden:

    "Stellt ein Wirtschaftsakteur Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes auf dem Markt bereit, so muss das Angebot dieser Produkte mindestens die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben enthalten:

    a) den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann,

    b) falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 dieser Verordnung oder des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020"

    Hier wäre gut zu wissen, wer gilt als Hersteller. Die Firma, in der das Produkt hergestellt wurde, oder der Großhändler, in dessen Auftrag das Produkt angefertigt wurde.
     
  6. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    Ich denke es geht um die CE-Kennzeichnung. Kinderspielzeug muss Grundsätzlich in der EU CE-Gekennzeichnet sein!
     
  7. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #27 mmatecki, 12. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2024
    Macht Euch doch erstmal über Produktsicherheit in der EU schlau!


    https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Allgemeine-Produktsicherheit/
    https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/CE-Kennzeichnung/

    Dann stellt euch die Frage, wie kommen eure Produkte in die EU und wer ist dafür verantwortlich das die EU Richtlinien zu der Produktsicherheit in den einzelnen Bereichen eingehalten werden.

    Wer erstellt die Konformitätserklärung? meistens der Hersteller
    Wer ist Bevollmächtigter für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen in der EU? Der Importeur oder der Hersteller in der EU.

    Das ist alles nichts neues!

    Gibt genug Fälschungen mit CE-Kennzeichnungen aus P.R.O.C. usw. und viele schwarze Schafe unter Importeuren die Ihren Verpflichtungen in Richtung Produktsicherheit und Produkthaftung nicht nachkonmmen!
     
  8. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #28 mmatecki, 12. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2024
    Check doch erstmal welche deiner Produkte unter die Produktsicherheit fallen!
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bei meiner Frage geht es nicht um die CE-Kennzeichnung.

    Es geht darum wie die Warnhinweise im Onlineshop dargestellt werden müssen, nach der neuen EU-Verordnung 2023/988.
     
  10. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #30 mmatecki, 12. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2024
  11. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

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    #31 mmatecki, 12. April 2024
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2024
  12. Anonymous

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    Das geht ganz gut. Bei der Gelegenheit wäre es ganz schön, wenn die Überschrift des TABs ein Formularfeld wäre. Man also einfach schon Geschriebenes auswählen könnte, statt immer mühsam einzugeben.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das wird was geben.
    Wir haben Artikel die von mehreren Lieferanten geliefert werden die wir als Bundles zusammenstellen. Wer ist dann der Hersteller?
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Anders kann ich mir das eigentlich gar nicht vorstellen. Ich habe Artikel da gibts gar keine Hersteller mehr zu oder Lizenzen bzw. Unternehmen haben den Besitzer gewechselt.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich habe mich mal eben damit beschäftigt.
    Den Content-Tab zu nehmen ist optisch OK, aber eine Strafarbeit.
    Man muss jedem Artikel den Tab zuordnen. Das müsste einfacher gehen über Kategorien oder wie beim GX die Kat anklicken und alle Unterkategorien automatisch dazu.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Edit zu meiner letzten Antwort:

    Ich frage mich ob das direkt beim Artikel sein muss oder ob ein Link zu den "Pflichtangeben" sein darf.
    Ich habe die Garantieinformationen schon lange über den Herstellerbutton eingebaut, da könnte ich zentral erweitern mit den Herstellerinformationen und den Pflichtangaben.

    Die Zuordnung der Hersteller zum Artikel lässt sich dann über den Quickedit in Minuten erledigen.
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    dazu hat Dominik ein Video gemacht. Damit kannst du viele Artikel gleichzeitig auswählen.

     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ist trotzdem blöd…
     
  19. Christian Mueller

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    Das wäre doch mal was für den Hersteller-Content.
    Auf der Herstellerseite einfach ein zusätzliches Textfeld, dann kann man da die Adresse eintragen und alle sind glücklich.
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich hab’s heute über die umgeleitete Herstellerseite gemacht. Darin befindet sich die Herstellerinfo und die Garantieinfos. Das ging zügig und ohne große Klickerei.