Wenn man das durchliest müsste man ab 13. Dezember 2024 nur den Hinweis bringen: Nur bei Produkten die man neu danach im Shop aufnimmt müssen die neuen Informationen rein. -Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung-
Das Modul von Gerd funktioniert super und sollte den Anforderungen genügen. Diese Angaben müssen aber erst ab Dezember bei den Produkten stehen, wenn ich das richtig verstanden habe?! Dann nehme ich es erst mal wieder raus und werde die Herstellerangaben vorbereiten. Dann ist das später ruckzuck aktiviert. Danke Gerd!
Ich habe es so verstanden, das es nicht um Ware geht die neu ins Programm aufgenommen wird, sondern auch wenn vorhandene Ware nach dem 13.12 wieder aufgefüllt wird. das Eingelagert wird interpretiert für Lagerware. Wenn aber neue Ware kommt, gälte das nicht mehr ..?!
Ich habe das so verstanden, wenn der Hersteller ein Produkt schon lange auf den Markt hat und das gleiche nochmal nachliefert bzw. das gleiche Produkt nochmal unverändert herstellen muss um liefern zu können, ist das immer noch vor dem 13. Dezember 2024 vom Hersteller auf den Markt gebracht wurden. Nur wenn er ein ähnliches Produkt komplett neu auf den Markt bringt und/oder das Produkt erst nach dem 13. Dezember 2024 vom Shopbetreiber auf den Markt gebracht wird, müssen die neuen Angaben gemacht werden. -Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung-
Habe mal Modul zur Anzeige der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hochgeladen (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)