Ah- danke Uwe, manchmal stehe ich etwas auf dem Schlauch, dein Zauberwort war - Nettobetrag muss die Auslagen decken - das hat mir die Sache jetzt klar gemacht. Hab vielen Dank!
Vorsicht: Du bist nicht die Post, die Briefmarken Steuerfrei verkaufen darf. Da würde ich mich ganz genau informieren. (keine Rechtsberatung) Das kommt auch auf das FA an. Ich bekomme hier z.B. nur ein: "Wir dürfen keine Steuerberatung erteieln, wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an Ihren Steuerberater"
@barbara hi Barbara, ich hatte bisher keinem Kunden Versandkosten in Rechnung gestellt, meine Waren waren porto-versandkostenfrei. Deshalb bin ich jetzt etwas aufgeschmissen mit dem Versandzeugs. Jetzt wäre es für mich dann so: Ich kaufe also z.B. eine Paketmarke für 4,90€ und stelle sie dem Kunden in Rechnung. Dann würde ich also nicht 4,90€ nehmen sondern zzgl 19% also 5,81Euro dem Kunden in Rechnung stellen. - meine Preisangabe wäre für den Kunden im shop sichtbar 5,81Euro so meinst du das oder? lg
ja, genau. Und dann solltest Du die Versandverpackung (Karton), Füllmaterial, Etikett, etc. nicht vergessen. Das sollte alles in die Versandkosten mit rein.
Du musst dem Kunden grundsätzlich nichts in Rechnung stellen. Wenn Du bisher KEINE VERSANDKOSTEN berechnet hast, kannst Du das problemlos weiter so machen. Wenn Du aber Versandkosten in Rechnung stellst, musst Du natürlich auch prüfen wie der Warenkorb gefüllt ist (7% Artikel und/oder 19% Artikel). Wenn Du also unterschiedliche Steuersätze bei Deinen Artikeln hast ist das schon wichtig, ob Du jedesmal anhand bestimmter Parameter die Versandkosten berechnest, oder mit Pauschalen arbeitest ....