Guten Morgen Iris, gebe mal dieses in die Textsuche ein title_success dort kannst Du dann den Checkout Text ändern.
Geschafft Vielen Dank Jörg .. ist bei mir aber unter text_shipping zu finden, dort hatte ich es vor 2 Tagen schon geändert, es zeigt sich heute das erste mal!! Verstehe einer software im Winterschlaf und damit ist die dämliche Entscheidung, man müsse den Kunden fragen, ob er erlaubt, dass man dessen email Adresse an den Versandservice weitergibt, zwecks email Benachrichtigung, auch vom Tisch... wenn die das nicht lesen, sollen sie sich nich beschweren und nu geht es an das mobile template.. mal schauen, ob ich das nicht auch gebacken bekomme... alles andere, samt weiterleitungen alter links etc funktioniert ja mittlerweile... ich krieg das schon langsam alles auf die Reihe, was ich will, auch wenns über Umwege ist lG Iris Link zu dieser neuen Feststellung http://www.onlinehaendler-news.de/r...-kunden-transportunternehmen-weitergeben.html
bitte nicht nachmachen, jemand auf facebook sagte gerade, man dürfe nicht nach ablehnung fragen, nur nach einer zustimmung, also werde ich montag meinen anwalt quälen müssen oder ich verschicke die versand ids nur noch direkt ...
Also um es mal so zu erläutern. In der BRD ist die Versandregelung indirekt an den Datenschutzbedingungen angelegt. Das heißt, das bei einem Versand die Addresse des Kunden eine Einwilligung über die AGB erschlichen wird. Sofern dies in der AGB ausführlich Dokumentiert ist, besteht diese Ausnahmeregelung nicht mehr, da diese zur Kenntniss genommen wurde.
darum ging es ja nicht, Jörg, es wurde in dem bericht darauf hingewiesen,, dass die email adresse zum eigentlichen versandablauf nicht benötigt wird und daher der kunde um erlaubnis gefragt werden muss (per auswahl button zb), um die email adresse an dritte, nämlich den lieferservice, weiter zu reichen. Und da es diese buttons im shop (noch) nicht gibt, dachte ich, mache ich es auf diese art, bevor ich auch eine beschwerde oder abmahnung einsammle.. ach, auch egal, ich stecke es jetzt die versand id in die benachrichtigungsemail, die ich versende und verzichte auf die dhl automatisierung... thema erledigt, alles zuviel zeit involvierender kleinkram, diese gesetzesprobleme und beanstandungen, verdrehungen irgendwann erwürgen die sich noch mal selber damit, die leute am grünen tisch .. kannst dich ja in die diskussion bei facebook einkliunken, wenn du magst
Das gilt nicht nur für die E-Mail sondern auch für die Telefonnummer des Kunden. Es gibt Versandanbieter, die diese gerne haben möchten....
Neulich hab ich hier irgendwo verstanden, dass man den Kunden um Erlaubnis fragen müsse, dass man seine POSTADRESSE an den Logistikpartner weitergibt, das schien sich dann aber doch auf die Emailadresse zu beziehen. In diesem Punkt bin ich getröstet, weil die Gesetzgebung nicht ganz so absurd ist wie ich dachte, bin aber doch erstaunt darüber, was für eine unendliche Grauzone selbst in unserem vorschriftssüchtigen Lande von Horizont zu Horizont reicht (z.B. schickt mir jeder zweite Shop unaufgefordert Newsletter, manche sogar, nachdem ich mich, ohne mich jemals angemeldet zu haben, abgemeldet habe - und das jahrelang, trotz Beschwerden bei der Spam Beschwerdestelle, aber das ist ein anderes Thema). Ich bekomme mittlerweile von jedem Logistiker eine Email, wenn ein Paket auf den Weg gebracht wurde. Nach meiner Erlaubnis ist noch nie gefragt worden. Ich finde es aber angenehm, dass ich von DPD und GPL jetzt jedes Mal gefragt werde, was sie mit dem Paket machen sollen, falls sie mich nicht antreffen. Hingegen wurde ich schon immer aufgefordert, zur Übermittlung an Spediteure eine mir genehme Telefonnummer zu nennen, da wurde nicht einfach die genommen, die dort in der Kundendatei steht. Dass die Spediteure dann meistens trotzdem ohne Ankündigung vor der Tür stehen, ist wieder ein anderes Thema. Ich würde wetten, dass 99,9% aller Onlinekunden gar nicht wissen, dass sie eigentlich gefragt werden müssten. Vielleicht schlummert es da irgendwo in den tiefsten AGB-Falten. AGB-und Datenschutzbestimmungen sind aber oft derart umfangreich, dass man Bezahlung fürs Lesen verlangen müsste. Ich verlasse mich meistens darauf, dass, AGB hin oder her, nicht gesetzeskonforme Bestimmungen sowieso unwirksam sind, und vergeude meine Sehkraft nicht mehr mit dem Lesen unendlicher Texte in schlechtem Deutsch in vergrößerungsbedürftigen Schriften.