Das ist ja kein Pflichtfelder, muss also nciht ausgefüllt werden. Wenn dann "wenn Land = Shop-Standort", sonst haben die Betreiber in AT, CH, NL....Probleme
Wir haben das mit der Abfrage der Ust-ID für deutsche Kunden so eingerichtet, dass der Kunde bei der Eingabe seiner Ust-Id. automatisch in die Gruppe Gewerbekunden rutscht und die Preise dann in "Netto" angezeigt bekommt sowie zusätzlich von Sonderrabatten profitieren kann.
Wenn das richtig konfiguriert ist, kommt es nicht zu ungewollten Ergebnissen. Es gibt Szenarien, da ist es sinnvoll die deutsche UStID zu haben. Da wo man sie hat und nicht benötigt, macht es nichts, sie zu haben. Factoring-Unternehmen benutzen die UStID z.B. gerne zur eindeutigen Identifizierung der Unternehmen.
Wenn Du mir nicht glaubst, dann lies bitte im Umsatzsteuergesetz nach oder frag einen Steuerberater. Der wird Dir das bestätigen. Wenn die Ausfuhr erfolgt und nachgewiesen werden kann, durch eine sog. Gelangensbestätigung (es reicht auch der Liefernachweis des Paketdienstleisters), dann ist die Lieferung auch für den deutschen Unternehmer umsatzsteuerfrei. Es kommt einzig und alleine darauf an, daß der Kunde eine UStID hat und die Ware ins Ausland gelangt.
Eigentlich ist es ganz simpel: Ausschlaggebend für eine UST-Freie Lieferung ist ausschließlich die Lieferadresse. Die Rechnungsadresse und/oder die Herkunft einer UID spielt dabei keinerlei Rolle. Ich habe internationale Großkunden, die haben z.B. einen Standort in Deutschland (bestellen auch von da aus), die Lieferung erfolgt aber an eine Außenstelle im EU-Ausland und die Rechnung geht manchmal noch in ein drittes Land (weil da die Faktura sitzt Umgekehrt habe ich es auch - Firmensitz im EU-Ausland, Lieferung nach Deutschland - hier nützt auch die schönste UID nichts, die müssen UST zahlen.