Versandkosten bei Produkten mit 7% und 19% MwSt.

Thema wurde von engel4u, 26. Februar 2014 erstellt.

  1. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
    Registriert seit:
    27. August 2011
    Beiträge:
    6.998
    Danke erhalten:
    1.225
    Danke vergeben:
    227
    Das ist wohl war. Da die Paketdienste meistens 19% nehmen, hätte ich noch mehr Plus :D Ich beschäftige mich damit aber nicht, denn wir haben (noch) keine 7% Artikel. Und wenn wir sie haben, bestellen die Kunden garantiert immer einen 19er mit dazu *gg*
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    31.303
    Danke erhalten:
    6.268
    Danke vergeben:
    1.118
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Is ja auch rel. selten das mit den 7% kram. Aber da kannst schon einiges gut machen bei sowas.
    Andererseits gibst ja normal die versandkosten nciht brutto ein sondern netto und dann wird das nix mit meiner rechnung da ja einmal 7 und einmal 19% aufgeschlagen werden,
     
  3. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    #23 johannes_a, 27. Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2014
    Der Punkt ist doch, dass es aus Sicht des Endverbrauchers den Unterschied zwischen 10.70 € oder 11.90 € Versandkosten macht. Auch wenn's für den Händler ein Durchlaufposten ist, ist es trotzdem ein Wettbewerbsnachteil, wenn man den Unterschied als freiwillige Spende fürs Finanzamt mit einpreist. Ich weiß nicht, ob das bei den Kunden so zieht: Für jedes Produkt, das Sie bei uns kaufen, spenden wir 0.50 € ans Finanzamt! :D

    Wie dramatisch der Wettbewerbsnachteil ist, wenn man immer 19% für die VK rechnet, hängt natürlich von der Höhe der Versandkosten, dem Anteil der 7%-Produkte und dem Anteil von B2C vs. B2B ab.

    @ engel: Eine unkomplizierte Lösung wäre auch kostenloser Versand und Versandkosten generell in die Produkte einpreisen.

    Grüße
    Johannes
     
  4. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.657
    Danke erhalten:
    11.371
    Danke vergeben:
    1.616
    Welche Endkunden haben eigentlich Verständnis dafür, dass sie für 10 kg Handtücher mehr Bezahlen sollen als für 10 Kg Nudeln?
    Das Gewicht ist gleich, das Porto ist gleich, die Verpackung vermutlich auch.
    Mehr sehen Kunden doch nicht.

    Da müsste es schon so sein, wie Dennis geschrieben hat: Man hat einen festen Brutto-Betrag von dem die Steuer abgezogen wird.
     
  5. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    #25 johannes_a, 27. Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2014
    Naja, als Händler rechne ich meinen Preis, den ich verlangen muss/will, doch zunächst netto aus, dann erst kommt die Steuer oben drauf. D.h. um kostendeckend oder vielleicht sogar gewinnbringend zu wirtschaften, muss ich den Netto-Preis richtig festlegen, nicht den Bruttopreis. Wieviel das Finanzamt zusätzlich nimmt, kann uns Händlern ja egal sein (ist nur ein Durchlaufposten), solange wir den richtigen Nettopreis bezahlt kriegen.

    Die Sinnhaftigkeit von unterschiedlichen Steuersätzen kann man dann natürlich diskutieren, aber bei Nudeln und Handtüchern sind sich ja wenigstens alle einig, welcher MWSt-Satz gilt, das ist bei Händler A und Händler B genau gleich.

    Hier geht's um die Versandkosten, deren Steuersatz sich eigentlich an der Hauptleistung orientiert, aber Gambio kann das nicht richtig berechnen.
    Wenn jetzt Händler A und Händler B gleich gut wirtschaften und den gleichen Nettopreis anbieten können, ist Händler A (der einen Gambio-Shop betreibt :) und sicherheitshalber immer 19% MWSt auf die VK aufschlägt, weil sein Shopsystem das nicht richtig ausrechnen kann) aus Endkunden-Sicht trotzdem teurer, weil sein Bruttopreis höher ist als bei Händler B (der nur 7% MWSt auf die VK rechnet, wenn 7% gilt). Das ist aus Händler-Sicht das einzige Problem, dass du dann brutto (= aus Endkundensicht) höhere Versandkosten hast als die Konkurrenz.

    Edit:
    Ah, ich glaube ich hab jetzt nachträglich noch kapiert, was du meinst, Barbara. ;) Du beziehst dich auf die praktische Umsetzung des Ganzen im Shopsystem, oder?
    Dem Kunden kann man das nicht vermitteln, dass er einmal 7% auf die VK zahlt, und ein anderes Mal 19% (das müsste sich ja sogar im Warenkorb ständig ändern, wenn man Artikel dazulegt/löscht, argh!). Da hast du natürlich recht!

    Grüße,
    Johannes
     
  6. Petra
    Petra G-WARD 2013/14/15
    Registriert seit:
    27. August 2011
    Beiträge:
    6.998
    Danke erhalten:
    1.225
    Danke vergeben:
    227
    Eine gesunde Mischkalkulation löst so manches. Und gegen die Mitbewerber kommst du früher oder später eh nicht an, wenn die nämlich generell oder ab einem ziemlich niedrigen Bestellwert versandkostenfrei schicken oder die Preise komplett drücken. Wenn ich solche Shops (abgesehen von den großen) sehe, dann möchte ich am Ende des Jahres nicht auf die BWA schauen. Das kann bei vielen Artikeln nicht funktionieren, da die Margen sowieso schon völlig im Eimer sind.
     
  7. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    Wenn's irgendwie geht, würde ich bei einem gemischten 19% / 7% Sortiment auch "versandkostenfrei" anbieten (habe ich ja auch oben schon vorgeschlagen).

    Für mich ist es ohnehin nicht so tragisch. Ich hebe mich sowieso nicht über den Preis von meiner Konkurrenz ab (höchstens durch einen höheren :D ) und ich biete eben einfach keine 19%-Artikel an.

    Aber ich kann nachfühlen, dass es für manche ein Problem sein kann.

    Grüße
    Johannes
     
  8. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.824
    Danke erhalten:
    981
    Danke vergeben:
    312
    Leute, warum macht ihr es so schwer?

    Ihr dürft den vollen Steuersatz für die Versandkosten nehmen. Wenn es Unsicherheiten gibt, seid ihr damit immer auf der sicheren Seite.

    Wenn ihr den verminderten Steuersatz ansetzt und an Privatkunden verkauft, dann könnte ein Finanzbeamter auf den Trichter kommen, daß ihr hier und da zuwenig Steuern eingenommen habt. Dann hätte er einen Grund bei Euch die Umsatzsteuer nachzufordern, die ihr ja auch nicht eingenommen habt.

    Nehmt ihr aber grundsätzlich den vollen Satz, ist das definitiv immer ein durchlaufender Posten und kann keine Probleme verursachen.
     
  9. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    Außer, dass du dann eben brutto teurer bist, und das ist das einzige, was der Verbraucher sieht.

    Bei mir wären die ohnehin schon hohen VK nochmal um fast einen Euro höher, wenn ich einfach 19% statt 7% nehmen würde (und ich habe einen Teil der VK ohnehin schon beim Produkt eingepreist). Da biete ich dann lieber keine 19%-Waren an, bevor ich das mache. Das ist bei mir aber natürlich etwas untypisch, weil der Versand in meinem Fall sehr teuer ist (Tiefkühlware).

    Ansonsten hast du schon recht - wenn's nicht viel ausmacht, würde ich auch pauschal 19% machen, oder eben gleich ganz "versandkostenfrei" anbieten.

    Grüße
    Johannes
     
  10. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.824
    Danke erhalten:
    981
    Danke vergeben:
    312
    Nun, inwieweit Du die Kosten an die Kunden weitergibst, musst Du selbst kalkulieren. Ich habe Dir nur die steuerliche Seite aufgezeigt.

    Übel wird es wenn Du nach 5 Jahren eine Betriebsprüfung bekommst und der Finanzbeamte sagt: "Ohh.. da haben Sie aber den falschen Steuersatz genommen. Dann rechnen wir mal: 1,- EUR pro Sendung x 7000 Sendungen im Jahr, für die letzten 5 Jahre + Strafe in gleicher Höhe, macht das dann bitte 42.000 EUR die Sie bitte innerhalb der nächsten 30 Tage nachzahlen..."
     
  11. johannes_a
    johannes_a Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    23. Mai 2013
    Beiträge:
    325
    Danke erhalten:
    61
    Danke vergeben:
    67
    Ja, schon klar. Man muss sich natürlich sicher sein, dass das steuerlich passt, wenn man nur 7% nimmt.
     
  12. andredietermann
    andredietermann Mitglied
    Registriert seit:
    4. April 2013
    Beiträge:
    5
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    2
    Welches ist denn jetzt eine Lösung mit den 7+19% anteilig auf die Artikel umzulegen.
    Laut Steuerberater muss definitiv bei gemischten Artikeln der Versandkostenpreis auf die Artikel auch mit 7+19% anteilig ausgegeben werden.
    Gibt es da kein passendes Versandmodul? Das wird doch öfter benötigt.
     
  13. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    31.303
    Danke erhalten:
    6.268
    Danke vergeben:
    1.118
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Und jeder Steuerberater und Finanzbeamte erzählt dir da was anderes....
    Nenn die Versandkosten einfach Verpackungskosten, dann ist es ne Leistung die du mit 19% berechnen kannst. Immhin zahlst du die 19% ja auch an die Anbieter.
     
  14. andredietermann
    andredietermann Mitglied
    Registriert seit:
    4. April 2013
    Beiträge:
    5
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    2
    Leider ist das laut Gesetz bei den Verpackungskosten genauso. Die müssen auch anteilig auf die Artikel aufgeteilt werden. Es muss doch ein Versandmodul dafür geben.
     
  15. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.824
    Danke erhalten:
    981
    Danke vergeben:
    312
    Die anteilige Berechnung ist zu kompliziert in der Praxis.
    Die Finanzämter akzeptieren bei gemischten Warenkörben die Besteuerung mit 19%.
    Bei reinen 7%-Warenkörben muss (eigentlich) auch die Nebenleistung (Versand- und Verpackungskosten) mit 7% ausgewiesen werden.

    Wenn man aber die Versandkosten grundsätzlich mit 19% berechnet und diese 19% auch korrekt ausweist, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

    Gedeckelt ist das nach Aussage der Finanzämter durch §14c UStG.

    Man muss sich das Leben also nicht unnötig schwer machen.
    Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten für den Shopbetreiber.
     
  16. engel4u
    engel4u Mitglied
    Registriert seit:
    21. Februar 2014
    Beiträge:
    5
    Danke erhalten:
    0
    Fakt ist leider: es geht in Gambio derzeit nicht! Die ganze Diskussion bringt uns glaub ich nicht weiter. Wenn ich es richtig machen will, dann brauch in Gambio ein Versandmodul, welches bei 7%-Artikeln auch nur 7% bei den Versandkosten berechnet und bei den 19%-igen Artikeln eben 19%.


    Die Antwort vom Support:

     
  17. ErdalY
    ErdalY Neues Mitglied
    Registriert seit:
    22. Oktober 2015
    Beiträge:
    3
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    1
    Hallo Zusammen!

    Stehe gerade auch vor dem selben Problem.
    Wie sieht es aktuell mit der Lage aus?
    Immerhin über ein Jahr seit dem letzten Posting.

    Grüße
     
  18. barbara
    barbara G-WARD 2014-2020
    Registriert seit:
    14. August 2011
    Beiträge:
    35.657
    Danke erhalten:
    11.371
    Danke vergeben:
    1.616
    Es gibt eine Erweiterung von Steffen:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  19. ErdalY
    ErdalY Neues Mitglied
    Registriert seit:
    22. Oktober 2015
    Beiträge:
    3
    Danke erhalten:
    0
    Danke vergeben:
    1
    Vielen lieben Dank für die schnelle Reaktion.
    Damit ist mir geholfen.

    Grüße